Für Betriebe, die Sprengstoff, Treibladungspulver, Munition oder Pyrotechnik herstellen, verarbeiten oder lagern. Wir legen die Bereiche E1, E2 und E3 fest und prüfen Ihre elektrischen Anlagen nach DGUV Regel 113-017.
Kostenlos. Unterlagen können Sie später schicken.
Was wir Ihnen empfehlen, prüfen wir später selbst. Deshalb schlagen wir nur Maßnahmen vor, die wir bei der Prüfung auch akzeptieren. Zum Prüftermin kennen wir Ihre Ordner, weil wir sie mitgeschrieben haben.
Wo Nitrocellulose auf Lösemittel trifft, liegen Explosivstoff und explosionsfähige Atmosphäre im selben Raum. Beides bewerten wir in einem Projekt, und Sie bekommen einen Plan, auf dem Zone 1 und Bereich E2 an derselben Tür enden.
Wir legen die Bereiche fest, bevor Ihr Elektroplaner bestellt und prüfen die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme. Zur Abnahme liegen alle Unterlagen vor, die Ihre Behörde sehen will.
Projekt besprechen →Schicken Sie uns den Mängelbericht. Wir schließen die Lücken in Gefährdungsbeurteilung und Elektrik und liefern Ihnen eine Stellungnahme, die Sie fristgerecht vorlegen können.
Beanstandung schicken →Die 2.SprengV verlangt die Prüfung elektrischer Anlagen vor der Inbetriebnahme sowie jährlich mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Wir prüfen innerhalb kürzester Zeit nach Auftragserteilung und erinnern Sie vor der nächsten Frist.
Prüftermin anfragen →Wir untersuchen die Zündquellen am betroffenen Arbeitsplatz, elektrisch wie mechanisch, und prüfen, ob die Bereichseinteilung noch stimmt. Sie erhalten Maßnahmen, mit denen Sie den Arbeitsplatz wieder freigeben können.
Kurzfristig anrufen →Wir bringen die vorhandenen Unterlagen auf den aktuellen Stand, ersetzen Verweise auf aufgehobene Vorschriften und schreiben sie so, dass Ihr Nachfolger damit arbeiten kann.
Übergabe planen →Rufen Sie uns an und schildern Sie kurz die Lage. Im Gespräch klären wir, ob und wie wir helfen können.
02368 / 898 0385 →Neue Anlagen gehen zum geplanten Termin in Betrieb.
Die nächste Begehung wird ein Termin wie jeder andere, weil Gefährdungsbeurteilung und Prüfberichte zusammenpassen.
Für jeden Raum steht in einer Tabelle, welcher Bereich gilt, bis zu welcher Temperatur Oberflächen warm werden dürfen und welche Schutzart gefordert ist.
Der Elektriker sieht im Bereichsplan, ob er einen Motor gegen ein Standardteil tauschen darf.
Ex-Ausführung kaufen Sie nur für die Räume, die sie verlangen. Im Lager mit verschlossenen Versandverpackungen reicht oft die Standardleuchte.
Die Norm teilt Räume danach ein, ob der Explosivstoff Anlagenteile berührt und ob er als Staub, Dampf, Kondensat oder Sublimat frei auftritt. Maßstab für Oberflächen ist die Zersetzungstemperatur des Stoffs. Die Einstufung ist Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Regel 113-017.
Er kommt konstruktions- oder verfahrensbedingt mit Einrichtungen in Berührung oder tritt in beachtenswertem Umfang frei auf. Beispiel: Innenraum eines Trockenofens.
Kein Kontakt mit Anlagenteilen, aber gelegentlich Staub oder Dampf. Beispiel: Aufstellraum um die Maschine.
Weder Kontakt noch freies Auftreten. Beispiel: Lager mit Versandverpackungen.
Das verlangt die 2.SprengV. Wir legen fällige Prüfungen nach Möglichkeit auf einen Termin.
↗Im Erstgespräch klären wir Gebäude, Unterlagen und Fristen. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Umfang, Zeitrahmen und Kosten.
↗Wo zusätzlich Lösemitteldämpfe oder brennbare Stäube auftreten, erstellen wir auf Wunsch auch das Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV.
↗Sie schildern den Anlass, wir klären Gebäude, vorhandene Unterlagen und laufende Fristen. Das Gespräch ist kostenlos.
Sie erhalten Umfang, Zeitrahmen und Kosten schriftlich, bevor wir anfangen.
Wir begehen Gebäude und Anlagen und stimmen die Termine mit Ihrer Fertigung ab.
Wir stellen Ihnen die Ergebnisse vor und übergeben alle Unterlagen.
Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen. Bei einem Vorfall rufen Sie bitte direkt an.
Oer-Erkenschwick
bundesweit tätig
Mo.–Do. 09:00–15:00 Uhr
Fr. 09:00–12:00 Uhr
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 02368 / 898 0385.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach richtet sich der Aufwand nach der Zahl der Gebäude, den Stoffen und den vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot.
Für Räume mit Explosivstoffen gilt die DIN V VDE V 0166. Die VDE 0165-1 nimmt diese Bereiche ausdrücklich aus. Treten zusätzlich Lösemitteldämpfe oder brennbare Stäube auf, gelten beide, und die strengere Anforderung hat Vorrang.
Die DGUV Regel 113-017 verlangt eine befähigte Person nach TRBS 1203. Unsere Geschäftsführer erfüllen diese Voraussetzung.
Die DIN V VDE V 0166 erlaubt auch industriell übliche Betriebsmittel, wenn Schutzart und Oberflächentemperatur zum Bereich und zum Stoff passen.
Im Erstgespräch klären wir, ob Ihre Bereichseinteilung trägt und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist. Dafür reichen die Unterlagen, die Sie heute haben.