Ihr Sachverständigenbüro für ganzheitlichen Explosionsschutz und Cybersicherheit.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Ihre Anlagen und Produkte.

Mit langjähriger Erfahrung und praxisnahmen Ansatz unterstützen unsere Experten sowohl Hersteller von Geräten im Sinne der ATEX-Richtlinie als auch Arbeitgeber und Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Sie erhalten fundierte Expertise für den Explosionsschutz aus einer Hand.

Rechtssicherheit für Betrieb und Marktzugang

Wir adaptieren unsere Leistungen an Ihre Rolle im Explosionsschutz.
Für Betreiber sichern wir die Verfügbarkeit und Compliance der Produktion. Für Hersteller gewährleisten wir die normenkonforme Konstruktion und Dokumentation. Wählen Sie Ihren Bereich für spezialisierte Lösungen.

Hersteller
Betreiber

Für Anlagenbetreiber

Sichern Sie den rechtssicheren Betrieb Ihrer Produktion und erfüllen Sie die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Wir untersützen Sie von der ersten Beratung über die Erstellung von Explosionsschutzkonzepten (Dokumenten) bis zur Prüfung Ihrer Anlagen einschließlich der Mangel- und Prüffristenverwaltung.

Für Gerätehersteller

Bringen Sie Ihre Produkte rechtskonform und zügig in den Markt. Wir unterstützen Sie bei der technischen Bewertung, der Erstellung von Risikobeurteilung und der Dokumentation Ihrer Konstruktionen sowie bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren mit bei benannten Stellen (NoBo).

Unsere Kompetenzen im Überblick

Wirksamer Explosionsschutz erfordert das Zusammenspiel aus technischer Prüfung und sauberer Dokumentation. Wir verknüpfen die Rolle der zur Prüfung befähigten Person mit der planerischen Weitsicht des Ingenieurs. Sie erhalten durchgängige Compliance für Technik und Organisation.

Beratung

Wir erarbeiten die strukturellen Grundlagen für Ihre Sicherheit. Sie erhalten Unterstützung bei der Organisation und Dokumentation.

Ein Ordner, der auf einem Tisch liegt. Auf dem Ordner steht Explosionsschutzdokument. Darüber werden Illustrationen als "Hologramm" angezeigt, um zu verdeutlichen, was enthalten ist.
Ingenieur für Explosionsschutz steht vor zwei Kläranlagenbehälter und schreibt Prüfprotokoll

Gesetzliche Prüfungen

Wir prüfen die Sicherheit Ihrer Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Unsere Sachverständigen kontrollieren die Umsetzung der Schutzmaßnahmen vor Ort.

Schulungen

Qualifiziertes Personal bildet die Basis für den sicheren Umgang mit Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären. Wir vermitteln Praxiswissen direkt in Ihrem Betrieb.

Explosionsschutz in Ihrer Branche

Wir integrieren die Maßnahmen zum Explosionsschutz nahtlos in Ihre Wertschöpfungskette. Ob Reinraumbedingungen in der Pharmazeutik oder raue Umgebungen in der Schüttgutindustrie.
Wir entwickeln pragmatische Lösungen, die Ihre Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen sichern.

Chemie

Lösemittel, Reaktoren, brennbare Flüssigkeiten. Wir kennen die Anforderungen der Störfall-Verordnung und die typischen Ex-Bereiche in Chemieanlagen.

Pharma

Wirkstoffstäube, Reinräume, GMP-Anforderungen. Explosionsschutz und Produktqualität müssen zusammenpassen.

Lebensmittel

Mehlstaub, Zucker, Sprühtrocknung. Staubexplosionen sind ein unterschätztes Risiko in der Lebensmittelproduktion.

Energie & Abwasser

Methan, Fermenter, BHKW. Biogasanlagen erfordern durchgängigen Explosionsschutz vom Eintrag bis zur Gasverwertung.

Holzverarbeitung

Vom Sägewerk über die Schreinerei bis zur Möbelfertigung: Überall, wo Holz bearbeitet wird, entsteht feiner Staub. Wir helfen Ihnen, die Explosionsgefahr zu erkennen und zu beherrschen.

Recycling

Recyclinganlagen verarbeiten Materialien mit unbekannter oder wechselnder Zusammensetzung. Wir unterstützen Recyclingunternehmen bei der Beherrschung dieser Risiken.

Oberflächentechnik

Lösemittel aus Lacken, Pulverlacke, Reinigungsmittel: Die Explosionsgefahren sind vielfältig. Wir unterstützen Oberflächenbetriebe mit Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Prüfung.

Maschinen- & Anlagenbau

Schüttgutanlagen, Förderanlagen, etc.: Viele Maschinen erzeugen Ex-Bereiche oder arbeiten darin. Wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Prüfung. Für Betreiber und Anlagenbauer.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zum Explosionsschutz

Explosionsschutz ist das Maßnahmepaket, das darauf abzielt, Explosionen in Anlagen zu verhindern. Dies umfasst technische und organisatorische Lösungen zur Minimierung von Risiken.

Ein Explosionsschutzdokument ist Pflicht, sobald in Ihrem Betrieb explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Das ist der Fall, wenn brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in einer Konzentration vorliegen können, die bei Entzündung zu einer Explosion führt. Die rechtliche Grundlage ist § 6 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Das Dokument muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.

Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber erstellt werden. Er kann sich dabei aber fachkundig unterstützen lassen. Für die Erstellung gibt es keine formale Zulassungspflicht, aber die Person muss über die notwendige Fachkunde verfügen. Für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist dagegen eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder eine ZÜS (Zugelassen Überprüfungsstelle) erforderlich.

Die Kosten hängen vom Umfang der Anlage und der Komplexität der Prozesse ab. Ein Explosionsschutzdokument für eine überschaubare Anlage mit wenigen Ex-Bereichen beginnt ab ca. 1500 Euro. Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir Informationen zu Ihrer Anlage.

Eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllt drei Voraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung (in der Regel Ingenieur oder Techniker), ausreichende Berufserfahrung im Explosionsschutz und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich. Nur befähigte Personen dürfen bestimmte Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchführen. Unsere Geschäftsführer erfüllen diese Anforderungen.

Die Prüffristen sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Die gesamte Anlage muss mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit geprüft werden. Geräte und Schutzsysteme alle drei Jahre. Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlagen und Inertisierungseinrichtungen sogar jährlich.
Diese Fristen sind Höchstfristen. Je nach Gefährdungsbeurteilung können kürzere Intervalle erforderlich sein.

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