Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36

Eine explosionsfähige Atmosphäre allein verursacht noch keine Explosion. Es braucht eine Zündquelle.

Die Zündgefahrenbewertung weist nach, dass ein Gerät keine explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Für Hersteller ist sie Teil der Konformitätsbewertung nach ATEX. Für Betreiber ist sie der Nachweis, dass Altgeräte ohne ATEX-Kennzeichnung weiter betrieben werden dürfen.

Zündgefahrenbewertung im Detail

Was eine Zündgefahrenbewertung ist, welche Zündquellen betrachtet werden und wie das Ergebnis aussieht.

Was ist eine Zündgefahrenbewertung?

Die Zündgefahrenbewertung analysiert systematisch alle potenziellen Zündquellen eines Geräts. Sie beantwortet die Frage: Kann das Gerät im bestimmungsgemäßen Betrieb, bei vorhersehbaren Störungen oder bei seltenen Störungen eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden?

Das Ergebnis bestimmt:

  • Welche Gerätekategorie erreicht werden kann
  • Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind
  • Welche Zündschutzart angewendet wird

Die Zündgefahrenbewertung ist relevant für zwei Anwendungsfälle:

Für Hersteller
Sie ist Teil der technischen Unterlagen, die für die Konformitätsbewertung nach ATEX 2014/34/EU benötigt werden.

Für Betreiber
Sie dient als Nachweis, dass Altgeräte ohne ATEX-Kennzeichnung weiterhin sicher in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden können.

Warum eine Zündgefahrenbewertung?

Alle Geräte, die vor dem 30. Juni 2003 ohne ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren nach den ATEX Richtlinien 2014/34/EU beziehungsweise 94/9/EG in Betrieb genommen wurden, haben bis heute besonderen Nachweispflichten zu genügen, wenn sie weiterhin in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Ein solcher Nachweis belegt die Eignung des Geräts für den Einsatz in einer Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre und dokumentiert, dass durch angemessene technische Maßnahmen das Risiko einer Zündung wirksam beherrscht wird.

Wenn Sie einen Weiterbetrieb dieser sogenannten Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen sicherstellen möchten, ist es erforderlich, nicht nur die Sicherheit des Betriebs zu belegen, sondern darüber hinaus darzulegen, dass die Geräte den Anforderungen des aktuellen Standes der Technik genügen. Das bedeutet konkret, dass geprüft werden muss, ob sie mit technischen Maßnahmen oder Anpassungen so modifiziert werden können, dass potenzielle Zündquellen wirksam ausgeschlossen oder kontrolliert werden.

Denn ohne Zündung keine Explosion.

Die TRBS 2152 Teil 3 oder auch die EN 1127-1 listet 13 Arten von Zündquellen auf. Manche sind offensichtlich, wie etwa offene Flammen oder heiße Oberflächen. Andere sind weniger offensichtlich, z. B. elektrostatische Entladungen oder mechanisch erzeugte Funken.

Eine vollständige Zündgefahrenbewertung prüft alle 13 Zündquellenarten systematisch durch.

Die 13 Zündquellenarten nach TRGS 723 / EN-1127-1 oder auch TRBS 2152 Teil 3

Die Technische Regel listet 13 Arten von Zündquellen auf, die in explosionsgefährdeten Bereichen auftreten können:

Oberflächen, deren Temperatur über der Zündtemperatur des Stoffs liegt, können eine Explosion auslösen. Das betrifft Heizungen, Dampfleitungen, Trockner, Motoren, aber auch Prozessapparate wie Reaktoren oder Wärmetauscher.

Offene Flammen sind eine offensichtliche Zündquelle. Aber auch heiße Abgase, wie etwa von Verbrennungsmotoren oder Feuerungsanlagen können zündfähig sein.

Wenn harte Materialien aufeinandertreffen, entstehen Funken. Das passiert beim Schleifen, Hämmern, Bohren, aber auch bei unbeabsichtigtem Kontakt. Z. B. wenn ein herabfallender Gegenstand auf den Boden schlägt.

Elektrische Geräte können Funken erzeugen. Beim Schalten, bei Kurzschlüssen oder durch defekte Isolation. In Ex-Bereichen müssen elektrische Betriebsmittel daher besonderen Anforderungen genügen.

Elektrische Ströme, die durch den Boden oder durch Anlagenteile fließen, können an Übergangsstellen Funken verursachen. Das betrifft insbesondere Rohrleitungen und Tankanlagen.

Elektrostatische Aufladung entsteht bei vielen Prozessen: beim Strömen von Flüssigkeiten, beim Transport von Schüttgütern, beim Versprühen, beim Abrollen von Folien. Die Entladung kann als Funke erfolgen und eine Explosion auslösen.

Blitze können Explosionen auslösen. Direkt durch den Einschlag oder indirekt durch induzierte Ströme und Funken.

Hochfrequente elektromagnetische Felder können in leitfähigen Strukturen Ströme induzieren, die zu Funkenbildung führen.

Gebündelte Lichtstrahlung, wie z. B. Laser oder fokussiertes Sonnenlicht kann Oberflächen so stark erhitzen, dass eine Zündung erfolgt.

Ionisierende Strahlung kann chemische Reaktionen auslösen oder durch Absorption zu Erwärmung führen. Diese Zündquelle ist selten relevant, muss aber in bestimmten Anwendungen geprüft werden.

Hochintensiver Ultraschall kann zu lokaler Erwärmung führen. Auch diese Zündquelle ist selten, aber in manchen Prozessen, wie etwa Ultraschallreinigung oder -schweißen, zu berücksichtigen.

Wird ein Gas schnell komprimiert, erhitzt es sich. Wenn dabei die Zündtemperatur erreicht wird, kann es zur Zündung kommen. Das ist relevant bei schnellen Druckstößen, etwa beim Öffnen von Ventilen.

Manche Stoffe reagieren mit Luft oder untereinander unter Wärmeentwicklung. Wenn diese Wärme nicht abgeführt wird, kann die Temperatur bis zur Selbstentzündung steigen. Das betrifft insbesondere Stäube, die in Schichten oder Haufen gelagert werden.

Wie läuft die Zündgefahrenbewertung ab?

Wir analysieren das Gerät, seine Funktion und die vorgesehenen Einsatzbedingungen. Dazu gehören Konstruktionsunterlagen, Materialdaten und Betriebsparameter.

Wir gehen systematisch alle 13 Zündquellenarten durch und prüfen, ob sie bei Ihrem Gerät auftreten können.

Für jede identifizierte Zündquelle bewerten wir:

  • Kann sie im Normalbetrieb wirksam werden?
  • Kann sie bei vorhersehbaren Störungen wirksam werden?
  • Kann sie bei seltenen Störungen wirksam werden?

Die Antworten bestimmen, welche Gerätekategorie erreichbar ist.

Wo erforderlich, definieren wir Maßnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung der Zündgefahr.

Sie erhalten einen Bericht, der alle Zündquellen, deren Bewertung und die festgelegten Maßnahmen dokumentiert. Dieser Bericht wird Teil der technischen Unterlagen.

Gerätekategorien & Zündquellen

Die Gerätekategorie legt fest, unter welchen Bedingungen keine wirksame Zündquelle auftreten darf:

Kategorie 1 (sehr hohes Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb, bei vorhersehbaren Störungen und bei seltenen Störungen. Für Zone 0/20.

Kategorie 2 (hohes Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen. Für Zone 1/21.

Kategorie 3 (normales Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb. Für Zone 2/22.

Je höher die angestrebte Kategorie, desto strenger die Anforderungen an die Vermeidung von Zündquellen.

Was Sie von uns im Rahmen der Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36 erhalten

Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36

Systematische Analyse aller relevanten Zündquellen, Bewertung nach der angestrebten Gerätekategorie, Dokumentation der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Dokumentation für die technischen Unterlagen

Der Bericht ist so aufgebaut, dass er direkt in die technischen Unterlagen für die Konformitätsbewertung übernommen werden kann.

Ergebnis & Ableitung von Maßnahmen

Für Hersteller
Sie erhalten die Zündgefahrenbewertung für die Integration in Ihre Konformitätsbewertung. Falls die Benannte Stelle Rückfragen zur Zündgefahrenbewertung hat, unterstützen wir bei der Beantwortung.

Für Anlagenbetreiber
Wir dokumentieren, dass Ihre Geräte den Anforderungen des aktuellen Standes der Technik genügen und weiter betrieben werden dürfen.
Falls die Bewertung Mängel ergibt, erarbeiten wir Vorschläge für technische Anpassungen oder beraten zum Ersatz durch ATEX-konforme Geräte.

Ablauf der Zusammenarbeit

Unterlagen

Sie schicken uns die Konstruktionsunterlagen, Materialdaten und Informationen zum geplanten Einsatz. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bewertung.

Analyse

Wir führen die Zündgefahrenbewertung durch. Bei Rückfragen melden wir uns.

Dokumentation

Sie erhalten den Bericht zur Durchsicht. Nach Abstimmung übergeben wir die finale Version.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zur Zündgefahrenbewertung

Wenn Sie Geräte ohne ATEX-Kennzeichnung in explosionsgefährdeten Bereichen betreiben, die vor dem 30. Juni 2003 installiert wurden: ja.
Die Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36 ist eine anerkannte Methode, um den Weiterbetrieb zu rechtfertigen.

Die EN ISO 80079-36 ist Teil der Normenreihe für nichtelektrische Geräte. Die darin beschriebene Methodik der Zündgefahrenbewertung ist aber allgemein anwendbar. Für elektrische Geräte gelten zusätzlich die Normen der Reihe EN IEC 60079.

Ja, aber die Bewertung kann kurz ausfallen. Wenn ionisierende Strahlung in Ihrer Anlage nicht vorkommt, reicht ein Satz: „Ionisierende Strahlung ist nicht vorhanden und daher nicht relevant.“ Wichtig ist, dass alle 13 Arten systematisch durchgegangen werden.

Auch um zu dokumentieren, dass nichts übersehen wurde.

Dann kann die angestrebte Gerätekategorie nicht erreicht werden. Entweder wird das Gerät für eine niedrigere Kategorie ausgelegt oder die Konstruktion muss geändert werden.

Bei Kategorie 1 und 2 ja. Die Zündgefahrenbewertung ist Teil der technischen Unterlagen, die der Benannten Stelle vorgelegt werden.

Grundsätzlich ja, wenn Sie die Methodik beherrschen. Es gibt keine formale Zulassungspflicht. Die Person muss aber über die notwendige Fachkunde verfügen.

Das bedeutet: Kenntnisse der Regelwerke, Erfahrung in der Gefährdungsbeurteilung und Verständnis der Prozesse. 

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns.

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