Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36
Eine explosionsfähige Atmosphäre allein verursacht noch keine Explosion. Es braucht eine Zündquelle.
Die Zündgefahrenbewertung weist nach, dass ein Gerät keine explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann. Für Hersteller ist sie Teil der Konformitätsbewertung nach ATEX. Für Betreiber ist sie der Nachweis, dass Altgeräte ohne ATEX-Kennzeichnung weiter betrieben werden dürfen.
Zündgefahrenbewertung im Detail
Was eine Zündgefahrenbewertung ist, welche Zündquellen betrachtet werden und wie das Ergebnis aussieht.
Was ist eine Zündgefahrenbewertung?
Die Zündgefahrenbewertung analysiert systematisch alle potenziellen Zündquellen eines Geräts. Sie beantwortet die Frage: Kann das Gerät im bestimmungsgemäßen Betrieb, bei vorhersehbaren Störungen oder bei seltenen Störungen eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden?
Das Ergebnis bestimmt:
- Welche Gerätekategorie erreicht werden kann
- Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind
- Welche Zündschutzart angewendet wird
Die Zündgefahrenbewertung ist relevant für zwei Anwendungsfälle:
Für Hersteller
Sie ist Teil der technischen Unterlagen, die für die Konformitätsbewertung nach ATEX 2014/34/EU benötigt werden.
Für Betreiber
Sie dient als Nachweis, dass Altgeräte ohne ATEX-Kennzeichnung weiterhin sicher in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden können.
Warum eine Zündgefahrenbewertung?
Alle Geräte, die vor dem 30. Juni 2003 ohne ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren nach den ATEX Richtlinien 2014/34/EU beziehungsweise 94/9/EG in Betrieb genommen wurden, haben bis heute besonderen Nachweispflichten zu genügen, wenn sie weiterhin in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Ein solcher Nachweis belegt die Eignung des Geräts für den Einsatz in einer Umgebung mit explosionsfähiger Atmosphäre und dokumentiert, dass durch angemessene technische Maßnahmen das Risiko einer Zündung wirksam beherrscht wird.
Wenn Sie einen Weiterbetrieb dieser sogenannten Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen sicherstellen möchten, ist es erforderlich, nicht nur die Sicherheit des Betriebs zu belegen, sondern darüber hinaus darzulegen, dass die Geräte den Anforderungen des aktuellen Standes der Technik genügen. Das bedeutet konkret, dass geprüft werden muss, ob sie mit technischen Maßnahmen oder Anpassungen so modifiziert werden können, dass potenzielle Zündquellen wirksam ausgeschlossen oder kontrolliert werden.
Denn ohne Zündung keine Explosion.
Die TRBS 2152 Teil 3 oder auch die EN 1127-1 listet 13 Arten von Zündquellen auf. Manche sind offensichtlich, wie etwa offene Flammen oder heiße Oberflächen. Andere sind weniger offensichtlich, z. B. elektrostatische Entladungen oder mechanisch erzeugte Funken.
Eine vollständige Zündgefahrenbewertung prüft alle 13 Zündquellenarten systematisch durch.
Die 13 Zündquellenarten nach TRGS 723 / EN-1127-1 oder auch TRBS 2152 Teil 3
Die Technische Regel listet 13 Arten von Zündquellen auf, die in explosionsgefährdeten Bereichen auftreten können:
Heiße Oberflächen
Oberflächen, deren Temperatur über der Zündtemperatur des Stoffs liegt, können eine Explosion auslösen. Das betrifft Heizungen, Dampfleitungen, Trockner, Motoren, aber auch Prozessapparate wie Reaktoren oder Wärmetauscher.
Flammen und heiße Gase
Offene Flammen sind eine offensichtliche Zündquelle. Aber auch heiße Abgase, wie etwa von Verbrennungsmotoren oder Feuerungsanlagen können zündfähig sein.
Mechanisch erzeugte Funken
Wenn harte Materialien aufeinandertreffen, entstehen Funken. Das passiert beim Schleifen, Hämmern, Bohren, aber auch bei unbeabsichtigtem Kontakt. Z. B. wenn ein herabfallender Gegenstand auf den Boden schlägt.
Elektrische Anlagen
Elektrische Geräte können Funken erzeugen. Beim Schalten, bei Kurzschlüssen oder durch defekte Isolation. In Ex-Bereichen müssen elektrische Betriebsmittel daher besonderen Anforderungen genügen.
Kathodischer Korrosionsschutz und Streuströme
Elektrische Ströme, die durch den Boden oder durch Anlagenteile fließen, können an Übergangsstellen Funken verursachen. Das betrifft insbesondere Rohrleitungen und Tankanlagen.
Statische Elektrizität
Elektrostatische Aufladung entsteht bei vielen Prozessen: beim Strömen von Flüssigkeiten, beim Transport von Schüttgütern, beim Versprühen, beim Abrollen von Folien. Die Entladung kann als Funke erfolgen und eine Explosion auslösen.
Blitzschlag
Blitze können Explosionen auslösen. Direkt durch den Einschlag oder indirekt durch induzierte Ströme und Funken.
Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 9 kHz bis 300 GHz
Hochfrequente elektromagnetische Felder können in leitfähigen Strukturen Ströme induzieren, die zu Funkenbildung führen.
Elektromagnetische Strahlung im Frequenzbereich 300 GHz bis 3 × 10⁶ GHz (optischer Bereich)
Gebündelte Lichtstrahlung, wie z. B. Laser oder fokussiertes Sonnenlicht kann Oberflächen so stark erhitzen, dass eine Zündung erfolgt.
Ionisierende Strahlung
Ionisierende Strahlung kann chemische Reaktionen auslösen oder durch Absorption zu Erwärmung führen. Diese Zündquelle ist selten relevant, muss aber in bestimmten Anwendungen geprüft werden.
Ultraschall
Hochintensiver Ultraschall kann zu lokaler Erwärmung führen. Auch diese Zündquelle ist selten, aber in manchen Prozessen, wie etwa Ultraschallreinigung oder -schweißen, zu berücksichtigen.
Adiabatische Kompression und Stoßwellen
Wird ein Gas schnell komprimiert, erhitzt es sich. Wenn dabei die Zündtemperatur erreicht wird, kann es zur Zündung kommen. Das ist relevant bei schnellen Druckstößen, etwa beim Öffnen von Ventilen.
Exotherme Reaktionen einschließlich Selbstentzündung von Stäuben
Manche Stoffe reagieren mit Luft oder untereinander unter Wärmeentwicklung. Wenn diese Wärme nicht abgeführt wird, kann die Temperatur bis zur Selbstentzündung steigen. Das betrifft insbesondere Stäube, die in Schichten oder Haufen gelagert werden.
Wie läuft die Zündgefahrenbewertung ab?
Schritt 1: Gerät verstehen
Wir analysieren das Gerät, seine Funktion und die vorgesehenen Einsatzbedingungen. Dazu gehören Konstruktionsunterlagen, Materialdaten und Betriebsparameter.
Schritt 2: Zündquellen identifizieren
Wir gehen systematisch alle 13 Zündquellenarten durch und prüfen, ob sie bei Ihrem Gerät auftreten können.
Schritt 3: Bewertung nach Gerätekategorie
Für jede identifizierte Zündquelle bewerten wir:
- Kann sie im Normalbetrieb wirksam werden?
- Kann sie bei vorhersehbaren Störungen wirksam werden?
- Kann sie bei seltenen Störungen wirksam werden?
Die Antworten bestimmen, welche Gerätekategorie erreichbar ist.
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Wo erforderlich, definieren wir Maßnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung der Zündgefahr.
Schritt 5: Dokumentation
Sie erhalten einen Bericht, der alle Zündquellen, deren Bewertung und die festgelegten Maßnahmen dokumentiert. Dieser Bericht wird Teil der technischen Unterlagen.
Gerätekategorien & Zündquellen
Die Gerätekategorie legt fest, unter welchen Bedingungen keine wirksame Zündquelle auftreten darf:
Kategorie 1 (sehr hohes Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb, bei vorhersehbaren Störungen und bei seltenen Störungen. Für Zone 0/20.
Kategorie 2 (hohes Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen. Für Zone 1/21.
Kategorie 3 (normales Schutzniveau)
Keine wirksame Zündquelle im Normalbetrieb. Für Zone 2/22.
Je höher die angestrebte Kategorie, desto strenger die Anforderungen an die Vermeidung von Zündquellen.
Was Sie von uns im Rahmen der Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36 erhalten
Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36
Systematische Analyse aller relevanten Zündquellen, Bewertung nach der angestrebten Gerätekategorie, Dokumentation der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Dokumentation für die technischen Unterlagen
Der Bericht ist so aufgebaut, dass er direkt in die technischen Unterlagen für die Konformitätsbewertung übernommen werden kann.
Ergebnis & Ableitung von Maßnahmen
Für Hersteller
Sie erhalten die Zündgefahrenbewertung für die Integration in Ihre Konformitätsbewertung. Falls die Benannte Stelle Rückfragen zur Zündgefahrenbewertung hat, unterstützen wir bei der Beantwortung.
Für Anlagenbetreiber
Wir dokumentieren, dass Ihre Geräte den Anforderungen des aktuellen Standes der Technik genügen und weiter betrieben werden dürfen.
Falls die Bewertung Mängel ergibt, erarbeiten wir Vorschläge für technische Anpassungen oder beraten zum Ersatz durch ATEX-konforme Geräte.
Ablauf der Zusammenarbeit
Unterlagen
Sie schicken uns die Konstruktionsunterlagen, Materialdaten und Informationen zum geplanten Einsatz. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bewertung.
Analyse
Wir führen die Zündgefahrenbewertung durch. Bei Rückfragen melden wir uns.
Dokumentation
Sie erhalten den Bericht zur Durchsicht. Nach Abstimmung übergeben wir die finale Version.
BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz
Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.
Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.
Unser Ansatz
Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.
Karsten Bahrenberg
Geschäftsführer
„Unser Anspruch ist es, Explosionsschutz ganzheitlich zu bewerten und fachlich sauber, unabhängig und praxisnah umzusetzen.“
Thiemo Czarnetzki
Prokurist
„,Haben wir schon immer so gemacht‘ hört man oft.
Für uns beginnt an dieser Stelle erst die fachliche Bewertung.“
Sven Drewsky
Marketing und Vetriebskoordination
„Ich sorge dafür, dass unsere Lösungen Anlagenbetreiber und Hersteller erreicht, wenn Sie Unterstützung benötigen.“
Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen
Häufige Fragen zur Zündgefahrenbewertung
Ich bin Anlagenbetreiber - brauche ich eine Zündgefahrenbewertung?
Wenn Sie Geräte ohne ATEX-Kennzeichnung in explosionsgefährdeten Bereichen betreiben, die vor dem 30. Juni 2003 installiert wurden: ja.
Die Zündgefahrenbewertung nach EN ISO 80079-36 ist eine anerkannte Methode, um den Weiterbetrieb zu rechtfertigen.
Gilt die EN ISO 80079-36 nur für nichtelektrische Geräte?
Die EN ISO 80079-36 ist Teil der Normenreihe für nichtelektrische Geräte. Die darin beschriebene Methodik der Zündgefahrenbewertung ist aber allgemein anwendbar. Für elektrische Geräte gelten zusätzlich die Normen der Reihe EN IEC 60079.
Muss jede Zündquellenart bewertet werden, auch wenn sie offensichtlich nicht relevant ist?
Ja, aber die Bewertung kann kurz ausfallen. Wenn ionisierende Strahlung in Ihrer Anlage nicht vorkommt, reicht ein Satz: „Ionisierende Strahlung ist nicht vorhanden und daher nicht relevant.“ Wichtig ist, dass alle 13 Arten systematisch durchgegangen werden.
Auch um zu dokumentieren, dass nichts übersehen wurde.
Was passiert, wenn eine Zündquelle nicht beherrschbar ist?
Dann kann die angestrebte Gerätekategorie nicht erreicht werden. Entweder wird das Gerät für eine niedrigere Kategorie ausgelegt oder die Konstruktion muss geändert werden.
Muss die Benannte Stelle die Zündgefahrenbewertung sehen?
Bei Kategorie 1 und 2 ja. Die Zündgefahrenbewertung ist Teil der technischen Unterlagen, die der Benannten Stelle vorgelegt werden.
Kann ich die Zündgefahrenbewertung selbst machen?
Grundsätzlich ja, wenn Sie die Methodik beherrschen. Es gibt keine formale Zulassungspflicht. Die Person muss aber über die notwendige Fachkunde verfügen.
Das bedeutet: Kenntnisse der Regelwerke, Erfahrung in der Gefährdungsbeurteilung und Verständnis der Prozesse.
Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Wie dürfen wir behilflich sein?
Sie entwickeln ein Produkt für explosionsgefährdete Bereiche? Oder Sie betreiben Altgeräte ohne ATEX-Kennzeichnung? Schildern Sie uns die Situation.