Wiederkehrende Explosionsschutz Schulungen
Als Arbeitgeber von überwachungsbedürftigen Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind Sie gemäß §12 BetrSichV verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, tätigkeitsbezogen zu unterweisen.
In einer sich schnell wandelnden Normenwelt kann es dabei zwischen dem üblichen Tagesgeschäft leicht kompliziert werden, den Überblick zu behalten und immer die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen.
An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne aus, damit Sie sich weiterhin voll auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Unkompliziert und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Sprechen Sie uns an.