Konformitätsbewertung nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

ATEX-Zertifizierung sicher und effizient umsetzen

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Dann wissen Sie: Die Konformitätsbewertung nach ATEX ist ein komplexer und oft sehr technischer Prozess, der tiefgreifendes Fachwissen über rechtliche Anforderungen, Prüfvorschriften und Dokumentationspflichten erfordert. Genau hier kommen wir ins Spiel.

Mit BAHREX Consulting haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie vom ersten Konzept über die technische Auslegung bis hin zur erfolgreichen Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle unterstützt. Dank unseres einzigartigen Know-hows aus jahrelanger Tätigkeit in einer notifizierten Stelle kennen wir nicht nur die Theorie – wir wissen aus der Praxis, worauf es wirklich ankommt.

Unsere Leistungen im Bereich ATEX-Konformität

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Modulübersicht: Konformitätsbewertung nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU schreibt je nach Gefährdungspotenzial und Gerätekategorie unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung vor. Diese sogenannten Module reichen von interner Fertigungskontrolle bis hin zu umfassenden Zertifizierungen durch eine notifizierte Stelle.

Die wichtigsten Bewertungsmodule im Überblick

ModulBezeichnungAnhangEinsatzbereichNotifizierte Stelle erforderlich?
AInterne FertigungskontrolleAnhang VIIIGeräte der Kategorie 3❌ Nein
BEU-BaumusterprüfungAnhang IIIKategorie 1 + M1✅ Ja
C1Einzelprüfung (Produkte)Anhang VIErgänzend zu B bei Kat. 1/2✅ Ja
C2Konformität mit BaumusterAnhang VIIKategorie 2, teilweise 3❌ Nein
DQualitätssicherung ProduktionAnhang IVKategorie 1/2✅ Ja
EQualitätssicherung ProduktAnhang VIIKategorie 1/2✅ Ja
FProduktprüfungAnhang VKategorie 1/2✅ Ja
GEinzelprüfungAnhang IXSonderfälle✅ Ja
HVollständige Qualitätssicherung(nicht spezifisch ATEX)selten verwendet✅ Ja

Auswahl des richtigen Moduls in Abhängigkeit der Gerätekategorie

Die Wahl des Moduls hängt von der Kategorie des Produkts ab:

GerätekategorieZoneTypische ModuleNotifizierte Stelle
Kat. 1 (Gr. II)Zone 0 (Gas) / 20 (Staub)B + (D/E/F/G)✅ Ja
Kat. 2 (Gr. II)Zone 1 / 21B + (C1/C2/D/E/F) oder nur C2✅ Ja / Teilweise
Kat. 3 (Gr. II)Zone 2 / 22Modul A (Interne Kontrolle)❌ Nein
Kat. M1 / M2 (Gr. I)Untertage (Bergbau)B + (D/E/F/G)✅ Ja

Wann ist eine Notifizierte Stelle erforderlich?

Eine notifizierte Stelle (NB – „Notified Body“) ist dann erforderlich, wenn:

  • das Modul nicht auf interner Kontrolle basiert.
  • Produkte der Kategorie 1 oder M1 bewertet werden
  • eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) notwendig ist
  • eine Qualitätssicherung oder Produktprüfung über eine unabhängige Stelle gefordert ist (D, E, F, G),
  • das Modul nicht auf interner Kontrolle basiert.

Wann genügt eigene Dokumentation und Hinterlegung?

Eine notifizierte Stelle ist nicht erforderlich, wenn:

  • das Produkt zur Kategorie 3 (z. B. Zone 2) gehört,
  • Modul A oder C2 gewählt wird (einfache Konformitätserklärung),
  • der Hersteller die technische Dokumentation gemäß Anhang VIII selbst erstellt und archiviert.

In diesen Fällen genügt die Bereitstellung der technischen Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden – keine externe Prüfung nötig.

Häufige Fragen zur Konformitätsbewertung nach ATEX Richtline 2014/34/EU

Was ist eine Konformitätsbewertung nach ATEX?
Dabei handelt es sich um das Verfahren, bei dem Hersteller nachweisen, dass ihr Produkt den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Dies beinhaltet u. a. technische Dokumentation, Risikoanalysen, ggf. Produktprüfungen und Zertifizierungen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite