Wiederkehrende Prüfungen nach §16 BetrSichV.
( i. V. m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.1 BetrSichV)
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen regelmäßig geprüft werden. Auch wenn keine Änderungen vorgenommen wurden.
Die wiederkehrenden Prüfungen nach §16 BetrSichV. stellen sicher, dass der Explosionsschutz über die Zeit erhalten bleibt.
Wiederkehrende Prüfungen nach §16 BetrSichV.
Welche Prüffristen gelten, was geprüft wird und wer prüfen darf.
Warum wiederkehrende Prüfungen?
Arbeitsmittel unterliegen Verschleiß, Alterung und äußeren Einflüssen. Was bei der Inbetriebnahme in Ordnung war, kann nach Jahren Mängel aufweisen. Wiederkehrende Prüfungen stellen sicher, dass der Explosionsschutz dauerhaft funktioniert.
Die Pflicht ergibt sich aus § 16 BetrSichV. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen regelmäßig geprüft werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und aufzubewahren.
Überblick der Prüffristen
Explosionssicherheit der Gesamtanlage (Nr. 5.1): Höchstens alle 6 Jahre
Geräte im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Nr. 5.2): Höchstens alle 3 Jahre
Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen (Nr. 5.3): Höchstens jährlich
Der Arbeitgeber kann auf Basis der Gefährdungsbeurteilung kürzere Fristen festlegen. Längere sind nicht zulässig. Die festgelegten Fristen werden im Explosionsschutzdokument dokumentiert.
Wichtig: Die Fristen beginnen mit der Prüfung vor Inbetriebnahme. Wenn diese bspw. am 1. Januar 2026 erfolgt ist, muss die erste wiederkehrende Prüfung der Gesamtanlage spätestens am 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein (6-Jahres-Frist).
Überlappende Fristen
In der Praxis haben Sie mehrere Fristen parallel: jährliche Prüfungen der Gaswarneinrichtungen, dreijährige Prüfungen der Geräte, sechsjährige Prüfung der Gesamtanlage. Eine gute Prüfplanung kombiniert diese Prüfungen sinnvoll, um den Aufwand zu minimieren.
Was wird im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen nach §16 BetrSichV. geprüft?
Explosionsicherheit der Anlage
- Stimmen die Schutzmaßnahmen noch mit dem Explosionsschutzdokument überein?
- Wurden Änderungen vorgenommen, die die Zoneneinteilung beeinflussen?
- Sind alle Geräte noch für die jeweilige Zone geeignet?
Elektrische Betriebsmittel
- Zustand der Gehäuse, Kabeldurchführungen, Verschlüsse
- Kennzeichnung noch lesbar
- Keine unzulässigen Eingriffe oder Reparaturen
Nichtelektrische Geräte
- Mechanischer Zustand
- Zündquellenfreiheit
- Funktion von Schutzeinrichtungen
Lüftungsanlagen
- Luftmengen entsprechen der Auslegung
- Überwachungseinrichtungen funktionieren
- Keine Leckagen oder Bypass
Gaswarneinrichtungen
- Ansprechen auf Prüfgas
- Alarmierung funktioniert
- Abschaltfunktionen werden ausgelöst
Inertisierungseinrichtungen
- Sauerstoffüberwachung funktioniert
- Verriegelungen greifen
- Alarme werden ausgelöst
Wer darf wiederkehrende Prüfungen nach §16 BetrSichV. durchführen?
Wie bei der Prüfung vor Inbetriebnahme gilt:
Nicht erlaubnispflichtige Anlagen: Die Prüfung darf von einer Befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Das sind wir.
Erlaubnispflichtige Anlagen nach §18 BetrSichV.: Hier ist eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage überwachungspflichtig ist, klären wir das im Vorfeld.
Unser Leistungsangebot für Sie
Wir führen wiederkehrende Prüfungen für nicht erlaubnispflichtige Anlagen durch:
Jährliche Prüfungen gemäß §16 i.V.m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.3 BetrSichV.
Prüfung von Lüftungsanlagen
Die jährliche Prüfung stellt sicher, dass die Lüftung noch die erforderliche Leistung bringt. Wir prüfen Luftmengen, Strömungsrichtungen und die Funktion von Überwachungseinrichtungen.
Prüfung von Gaswarneinrichtungen
Gaswarneinrichtungen sind oft die letzte Verteidigungslinie. Sie müssen zuverlässig funktionieren. Die jährliche Prüfung umfasst Sensoren, Auswerteeinheiten und die Alarmierungskette bis zur Aktorik.
Prüfung von Inertisierungseinrichtungen
Wenn Inertisierung als Schutzmaßnahme eingesetzt wird, muss die Einrichtung jährlich geprüft werden. Das umfasst die Gasversorgung, die Regelung und die Überwachung der Sauerstoffkonzentration.
Prüfungen von Geräten, Schutzsystemen & Sicherheitseinrichtungen
gemäß §16 i.V.m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.2 BetrSichV.
Die Prüfung der Einzelkomponenten. Sind die Geräte noch in ordnungsgemäßem Zustand? Wurde bei Reparaturen die Konformität erhalten? Sind Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig?
Wir prüfen Kennzeichnungen, Zustand der Gehäuse und Kabeleinführungen, Funktion von Schaltern und Verriegelungen.
Prüfung der Gesamtanlage auf Explosionssicherheit
gemäß §16 i.V.m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.1 BetrSichV.
Diese Prüfung betrachtet die Anlage als Ganzes und prüft, ob das Explosionsschutzkonzept noch trägt. Sind die Zonen noch richtig? Stimmt das Explosionsschutzdokument mit der Realität überein? Funktionieren alle Schutzmaßnahmen im Zusammenspiel?
Ablauf der Zusammenarbeit
Terminplanung
Idealerweise planen Sie wiederkehrende Prüfungen langfristig. Wir können einen Prüfplan erstellen, der alle Fristen berücksichtigt und die Prüfungen sinnvoll bündelt. So vermeiden Sie, dass mehrere Prüfungen kurz nacheinander stattfinden müssen.
Vorbereitung
Vor der Prüfung sichten wir die Dokumentation: Explosionsschutzdokument, frühere Prüfprotokolle, Änderungsdokumentation seit der letzten Prüfung. Wir prüfen, ob sich etwas geändert hat, das den Prüfumfang beeinflusst.
Prüfung vor Ort
Am Prüftag gehen wir systematisch durch die zu prüfenden Bereiche und Komponenten. Je nach Prüfgegenstand führen wir Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Messungen durch.
Die Prüfung erfolgt in der Regel bei laufendem Betrieb.
Prüfbescheinigung
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit allen Feststellungen. Bei Mängeln kategorisieren wir nach Dringlichkeit und geben Hinweise zur Beseitigung.
Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die dokumentiert, dass die Anlage zum Prüfzeitpunkt den Anforderungen entsprochen hat.
BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz
Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.
Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.
Unser Ansatz
Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.
Karsten Bahrenberg
Geschäftsführer
„Unser Anspruch ist es, Explosionsschutz ganzheitlich zu bewerten und fachlich sauber, unabhängig und praxisnah umzusetzen.“
Thiemo Czarnetzki
Prokurist
„,Haben wir schon immer so gemacht‘ hört man oft.
Für uns beginnt an dieser Stelle erst die fachliche Bewertung.“
Sven Drewsky
Marketing und Vetriebskoordination
„Ich sorge dafür, dass unsere Lösungen Anlagenbetreiber und Hersteller erreicht, wenn Sie Unterstützung benötigen.“
Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen
Häufige Fragen zu wiederkehrenden Prüfungen nach §16 BetrSichV.
Was passiert, wenn eine Frist überschritten wird?
Das ist ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung. Bei Behördenkontrollen kann das zu Bußgeldern führen. Im Schadensfall kann eine überschrittene Prüffrist Auswirkungen auf die Haftung haben. Wenn Sie feststellen, dass eine Frist überschritten ist, sollten Sie die Prüfung schnellstmöglich nachholen.
Können Sie auch die Prüffristen festlegen?
Die Höchstfristen gibt die BetrSichV vor. Innerhalb dieser Grenzen legen wir gemeinsam mit Ihnen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sinnvolle Intervalle fest.
Müssen alle Prüfungen von derselben Person durchgeführt werden?
Nein. Sie können verschiedene Prüfer für verschiedene Prüfgegenstände beauftragen. Aber es hat Vorteile, wenn ein Prüfer die Anlage über die Zeit begleitet. Er kennt die Historie und bemerkt Veränderungen eher.
Können Sie uns an Prüftermine erinnern?
Ja. Wir führen auf Wunsch eine Fristenüberwachung und melden uns rechtzeitig vor dem nächsten Termin.
Prüftermin gewünscht?
Wie dürfen wir behilflich sein?
Sie brauchen eine wiederkehrende Prüfung oder wollen Ihre Prüfplanung auf sinnvoll angehen? Sprechen Sie mit uns.