BAHREX Consulting GmbH in Oer-Erkenschwick

Wir beraten Anlagenbetreiber und Hersteller von Produkten und Geräten im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zu Themen rund um den Explosionsschutz.

Wir erstellen Explosionsschutzdokumente, prüfen Anlagen und agieren auf Wunsch als externer Explosionsschutzbeauftragter. Wir beraten bei Konformitätsbewertungen und führen Zündgefahrenbewertungen durch.

Wir agieren als befähigte Personen nach TRBS 1203. So erhalten Sie Beratung, Dokumentation und Prüfung aus einer Hand. 

Unbestechlich in der Prüfung -
Partnerschaftlich in der Lösung

Das ist unser Anspruch. Als Prüfer bewerten wir objektiv, ohne Rücksicht auf Bequemlichkeit. Als Berater arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um praktikable Lösungen zu finden. Beides gehört zusammen.

Wofür wir stehen

Unbestechlichkeit

In der Prüfung sind wir objektiv. Ein Mangel ist ein Mangel, auch wenn es unbequem ist. Wir lassen uns nicht von Zeitdruck oder wirtschaftlichen Interessen beeinflussen. Das ist die Grundlage unserer Glaubwürdigkeit.

Pragmatismus

Explosionsschutz muss funktionieren, nicht nur auf dem Papier stehen. Wir suchen nach Lösungen, die in der Praxis umsetzbar sind. Überregulierung hilft niemandem.

Partnerschaft

Wir arbeiten mit unseren Kunden zusammen, nicht gegen sie. Auch wenn wir bei Prüfungen kritisch sein müssen, verstehen wir uns als Partner, der dasselbe Ziel hat: eine sichere Anlage.

Verständlichkeit

Explosionsschutz ist komplex genug. Wir tragen nicht dazu bei, ihn noch komplizierter zu machen. Unsere Dokumente und Empfehlungen sind so formuliert, dass sie verstanden werden.

Unsere Arbeitsweise

Wir beraten praxisnah

Explosionsschutz findet in echten Anlagen statt, nicht auf dem Papier. Wir empfehlen Maßnahmen, die funktionieren. Technisch, organisatorisch und wirtschaftlich. Eine Empfehlung, die auf dem Papier perfekt aussieht, aber in der Praxis nicht umsetzbar ist, nützt niemandem.

Wir prüfen fair

Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Mängel zu finden, sondern festzustellen, ob die Anlage sicher betrieben werden kann oder wie wir diei Zulassung Ihres Produkts erhalten. Wenn wir Mängel finden, kategorisieren wir sie nach Dringlichkeit und geben Hinweise zur Lösung.

Wir kommunizieren verständlich

Explosionsschutz ist ein Thema mit vielen Fachbegriffen, Normenverweisen und technischen Details. Unsere Dokumente sind so geschrieben, dass sie auch von Nicht-Spezialisten verstanden werden können. Wenn etwas unklar ist, erklären wir es.

Warum Sie die BAHREX Consulting GmbH als Ihren Ansprechpartner für Explosionsschutz wählen sollten

Beratung und Prüfung aus einer Hand

Bei vielen Dienstleistern im Explosionsschutz müssen Sie für Beratung und Prüfung unterschiedliche Anbieter beauftragen. Berater erstellen Dokumente, Prüfer prüfen sie.
Aber die beiden kennen sich nicht und sprechen sich nicht ab. Das führt zu Reibungsverlusten.
Wir bieten beides. Als befähigte Personen dürfen wir sowohl beraten als auch prüfen.

Das hat Vorteile für Sie

Durchgängige Betreuung

Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Prozess. Von der ersten Beratung über die Dokumenterstellung bis zur Prüfung. Alles aus einer Hand.

Konsistente Bewertung

Was wir in der Beratung empfehlen, muss unserer eigenen Prüfung standhalten. Wir empfehlen keine Maßnahmen, die wir später als unzureichend bewerten würden. Diese Selbstkontrolle macht unsere Beratung prüfungssicher.

Effiziente Abläufe

Wenn der Prüfer die Anlage schon aus der Beratung kennt, geht die Prüfung schneller. Er muss sich nicht erst einarbeiten, kennt die Dokumentation und weiß, worauf es ankommt.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zum Explosionsschutz

Das Explosionsschutzdokument hat kein festes Ablaufdatum. Es muss jedoch regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Bei Änderungen an Anlagen, Prozessen oder eingesetzten Stoffen ist eine Überarbeitung erforderlich. Auch wenn Prüfungen ergeben, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind, muss das Dokument angepasst werden.

Zwischen zwei und acht Wochen, abhängig von der Anlagengröße und der Verfügbarkeit von Unterlagen.

Hilfreich sind: Sicherheitsdatenblätter, Anlagenpläne, vorhandene Gefährdungsbeurteilungen. Falls etwas fehlt, klären wir das gemeinsam.

 

Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Der hängt von der Größe und Komplexität Ihrer Anlage ab. Entscheidend sind:

  • Anzahl der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Vielfalt der eingesetzten Stoffe
  • Vorhandene Dokumentation und Datenlage

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Aufwandsschätzung, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft kann bei Fehlen eines vorgeschriebenen Explosionsschutzdokuments Maßnahmen anordnen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und die Untersagung von Tätigkeiten. Nach einem Unfall kann das Fehlen der Dokumentation schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Grundsätzlich ja, wenn Sie über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die DGUV Information 213-106 bietet eine Orientierungshilfe, und die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Leitfäden zur Verfügung. Bei komplexeren Betrieben oder wenn die interne Expertise fehlt, ist die Beauftragung eines Fachbüros der sichere Weg.

Ja. Unsere Ingenieure sind befähigte Personen nach BetrSichV und führen die geforderten Prüfungen, wie die Prüfung vor Inbetriebnahme oder auch wiederkehrende Prüfungen durch. 

Ja, wir schulen Ihre Mitarbeiter zu den Grundlagen des Explosionsschutzes und zum sicheren Arbeiten in Ex-Bereichen. Auch Unterweisungen nach § 14 GefStoffV gehören zu unserem Angebot.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns. 

Lernen Sie uns kennen

Sie haben ein Projekt, bei dem Sie Unterstützung brauchen? Oder Sie wollen erst einmal wissen, ob wir der richtige Partner sind? Sprechen Sie mit uns.

Das Erstgespräch ist unverbindlich. Wir hören zu, stellen Fragen und geben eine erste Einschätzung. Danach wissen beide Seiten, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.