Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen gem. BetrSichV § 15
( i. V. m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 4.1 BetrSichV)

Nach prüfpflichtigen Änderungen an einer Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen muss vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden.

Die Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Wann eine Prüfung erforderlich ist, was als prüfpflichtige Änderung gilt und wie die Prüfung abläuft.

Was ist die Prüfung vor Wiederinbetriebnahme erforderlich?

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach prüfpflichtigen Änderungen erneut geprüft werden müssen. Die Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor die Anlage wieder in Betrieb geht.


Das Ziel ist sicherzustellen, dass die Änderung korrekt ausgeführt wurde und der Explosionsschutz weiterhin funktioniert.
Rechtsgrundlage ist § 15 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3.

Was ist eine prüfpflichtige Änderung?

Nicht jede Änderung löst eine Prüfpflicht aus. Prüfpflichtig sind Änderungen, die den Explosionsschutz beeinflussen können.

Typische prüfpflichtige Änderungen

  • Austausch von Ex-Geräten gegen andere Typen oder Modelle
  • Änderung der Zoneneinteilung
  • Änderung des Verfahrens oder der eingesetzten Stoffe
  • Erweiterung der Anlage um neue Komponenten
  • Änderung an Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen oder Inertisierungssystemen
  • Änderung an Steuerung oder Sicherheitseinrichtungen
  • Standortwechsel einer Anlage

Keine prüfpflichtige Änderung:

  • Austausch gegen baugleiche Geräte (gleicher Typ, gleicher Hersteller)
  • Instandsetzung ohne Änderung der Spezifikation
  • Wartungsarbeiten

Im Zweifel gilt: Klären Sie vorab, ob eine Prüfung erforderlich ist. Wir helfen bei der Einschätzung.

Umfang der Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Die Prüfung nach Änderungen kann sich auf die geänderten Teile beschränken, wenn die übrige Anlage nicht betroffen ist. Das spart Zeit und Kosten.

Was geprüft wird:

  • Wurde die Änderung korrekt ausgeführt?
  • Passen die neuen oder geänderten Komponenten zur Zoneneinteilung?
  • Sind die Schutzeinrichtungen funktionsfähig?
  • Wurde die Dokumentation aktualisiert?

Bei umfangreicheren Änderungen kann eine vollständige Prüfung der Explosionssicherheit erforderlich sein. Vergleichbar mit der Prüfung vor Erstinbetriebnahme.

Unser Prüfangebot für Sie

Als spezialisiertes Ingenieurbüro für Explosionsschutz unterstützen wir Sie bei allen Aspekten rund um das Explosionsschutzdokument.

Bewertung & Beratung

Idealerweise haben wir die Änderung schon vor Durchführung bewertet und wissen, was geprüft werden muss. Wenn nicht, holen wir das nach und klären den Prüfumfang.

Prüfung vor Ort

Wir begehen die Anlage und führen die Prüfung u. a. unter Berücksichtigung der folgenden Punkte durch

  • Die Änderung selbst: Wurde die Änderung wie geplant und dokumentiert durchgeführt?

  • Auswirkungen auf benachbarte Bereiche: Hat die Änderung Auswirkungen auf angrenzende Bereiche? Sind Zonengrenzen betroffen? Funktionieren Schnittstellen noch wie vorgesehen?

  • Funktion von Schutzmaßnahmen: Wenn Schutzmaßnahmen verändert wurden: Funktionieren sie wie vorgesehen? Wurden neue Schutzmaßnahmen korrekt installiert?

Prüfprotokoll & auf Wunsch Aktualisierung des Ex-Schutz-Dokuments

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie die Prüfbescheinigung. Sollte das Explosionsschutzdokument noch nicht aktualisiert worden sein, übernehmen wir die Anpassung gerne für Sie.

Ablauf der Zusammenarbeit

Unterlagen

Sie schicken uns die Dokumentation zur Änderung: Was wird/ wurde geändert? Welche Komponenten sind betroffen? Wir prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind.

Prüfung vor Ort

Ein Ingenieur kommt zur Anlage und prüft die Änderung. Der Umfang richtet sich danach, was geändert wurde.

Protokoll & Beschenigung

Sie erhalten einen Prüfbericht. Bei Mängeln dokumentieren wir, was zu tun ist. Nach Beseitigung kann eine Nachprüfung erfolgen. Sollte alles in Ordnung sein, erhalten Sie Ihre Prüfbescheinigung.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zur Prüfung vor Wiederinbetriebnahme

Rein rechtlich muss die Prüfung vor Wiederinbetriebnahme erfolgen, nicht vor Durchführung der Änderung. Aber es ist riskant: Wenn sich herausstellt, dass die Änderung nicht den Anforderungen entspricht, müssen Sie nachbessern.
Besser ist es, die Änderung vorab zu bewerten und richtig zu planen.

Das ist ein Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung. Die Anlage dürfte nicht in Betrieb sein. Bei einer Behördenkontrolle oder einem Unfall kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.

Nein. Aber es hat Vorteile, wenn derselbe Prüfer beide Prüfungen durchführt. Er kennt die Anlage und bemerkt Abweichungen eher.

Ja. Wenn die Änderung Auswirkungen auf die Dokumentation hat, passen wir das Explosionsschutzdokument an.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns.

Wie dürfen wir behilflich sein?

Sie haben eine Änderung an Ihrer Anlage vorgenommen? Schildern Sie uns, was geändert wurde. Wir melden uns mit einer Einschätzung.