Zündgefahrenbewertung für (Alt)Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Alle Geräte, die vor dem 30. Juni 2003, ohne ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren nach den ATEX Richtlinien 2014/34/EU bzw. 94/9/EG, in Betrieb gegangen sind, benötigen einen Nachweis der Eignung zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
Um einen weiterbetrieb dieser Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen zu ermöglichen, ist der sichere Betrieb sowie die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik nachzuweisen. Dies kann durch unterschiedlichste Methodiken erfolgen. Typische, in der Praxis vorkommende Methoden ist die Zündgefahrenbewertungen gemäß EN ISO 80079-36.
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