Prüfung Explosionsschutz gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung Explosionsschutz
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Unser Service für Ihre Sicherheit
BAHREX Consulting bietet Ihnen umfassende Prüfungen für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – professionell, zuverlässig und nach den aktuellen gesetzlichen Richtlinien (z. B. ATEX-Richtlinie, Betriebssicherheitsverordnung).

Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitgeber bzw. Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, regelmäßige Explosionsschutzprüfungen durchzuführen. Im Rahmen dieser Explosionsschutz Prüfungen wir festgestellt, ob die Anlage entsprechend der Verordnung errichtet wurde und in einem sicheren Zustand ist und ob die im Explosionsschutzdokument festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sowie die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen und dabei gleichzeitig die Sicherheit und Compliance Ihrer Anlagen zu maximieren.

Warum BAHREX Consulting?
Unsere Prüfungen werden von qualifiziert ausgebildeten zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt – stets auf Basis der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Normen. Mit unserem Service gewährleisten wir Ihnen maximale Sicherheit, Rechtskonformität und einen störungsfreien Betrieb Ihrer Anlagen.

Welche Explosionsschutz Prüfungen notwendig sind

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen für den Explosionsschutz gemäß §§ 15 und 16 in Verbindung mit dem Anhang 2, Abschnitt 3, Prüfungen durchgeführt werden.
Vor der erstmaligen Verwendung einer Anlage muss diese vor Inbetriebnahme geprüft werden. Im Anschluss an die Prüfung vor Inbetriebnahme beginnt ein wiederkehrender Prüfzyklus: Jährlich werden Gaswarnanlagen, Lüftungsanlagen und Inertisierungseinrichtungen geprüft.
Alle drei Jahre erfolgt die Prüfung von Geräten, Schutzsystemen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX Richtlinie.
Alle sechs Jahre wird die gesamte Anlage auf ihre Explosionssicherheit geprüft.
Nach Abschluss dieses 6-Jahres-Zyklus beginnt der Prüfprozess von vorne, um kontinuierlich höchste Sicherheit zu gewährleisten.

Zusätzlich zu den Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, hat der Arbeitgeber gemäß Gefahrstoffverordnung die Funktion und die Wirksamkeit der sonstigen technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Dies Hierzu bieten wir die folgenden Prüfungen an:

Das nachfolgende Bild gibt eine schematische Darstellung über einen 6-Jahres-Zyklus der notwendigen Explosionsschutz Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung:

Fristen Explosionsschutz Prüfung

Agenda:
5.1 – Prüfung auf Explosionssicherheit
5.2 – Prüfung der Geräte, Schutzsysteme, …
5.3 – Prüfung Lüftung, Gaswarn, Inertisierung

Unsere Prüfdienstleistungen im Explosionsschutz in der Übersicht

Prüfung Explosionsschutz nach BetrSicHV

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme (§15 BetrSichV)
    • Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf Explosionssicherheit (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 4.1)
    • Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen und Gräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 4.1, Satz 7)
  • Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen (§15 BetrSichV)
    • Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf Explosionssicherheit (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 4.1)
  • Wiederkehrende Prüfungen (§16 BetrSichV)
    • Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf Explosionssicherheit (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.1)
    • Prüfung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.2)
    • Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertsierungseinrichtungen (Anh. 2, Abs. 3, Nr. 5.3)

Prüfung Explosionsschutz nach GefStoffV

  • Prüfungen von sonstigen technischen Schutzmaßnahmen (§7, Abs. 7 GefStoffV)
    • Prüfung des Potentialausgleich
    • Prüfung von ableitfähigen Fußböden
    • Prüfung von ableitfähigen Schläuchen

Kostenloses und unverbindliches Angebot

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite

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