Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß §6, Abs. 9 GefStoffV

Explosionsgefährdeter Bereich
Photo by CEphoto, Uwe Aranas

Neben dem Schutz Ihrer Mitarbeiter dient ein Explosionsschutzdokument dazu, rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation drohen Bußgelder, Produktionsstopps oder im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus hilft es, teure Produktionsausfälle und Sachschäden zu verhindern, da präventive Maßnahmen genau beschrieben und eingehalten werden.

Wir Erstellen oder Überarbeiten Ihre Explosionsschutzdokumente gemäß §6, Abs. 9 GefStoffV.

Anforderungen an ein Explosionsschutzdokument

Rechtliche Anforderungen an ein Explosionsschutzdokument

Die Anforderung an die Erstellung und den Inhalt für ein Explosionsschutzdokument ergibt sich im wesentlichen aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Gefahrstoffverordnung: Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber weitergehende Beurteilungen durchzuführen. Im speziellen hat der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument).

Mindestinhalte eines Explosionsschutzdokumentes

 Im speziellen muss, gemäß §6, Absatz 9 GefStoffV, daraus hervorgehen:

  1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),
  3. ob und welche Bereiche entsprechend Anhang I Nummer 1.7 in Zonen eingeteilt wurden,
  4. für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 11 und Anhang I Nummer 1 getroffen wurden,
  5. wie die Vorgaben nach § 15 umgesetzt werden und
  6. welche Überprüfungen nach § 7 Absatz 7 und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.

Zoneneinteilung in Ex-Dokumenten

Die Zoneneinteilung ist gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht verpflichtend. Dennoch ist es in den meisten Fällen sinnvoll, explosionsgefährdete Bereiche gemäß Anhang 1, Nummer 1.7 in Zonen einzuteilen. Aus diesem Grund ist die Zoneneinteilung häufig ein Bestandteil des Explosionsschutzdokuments.

Für explosionsgefährdete Bereiche, die nicht in Zonen eingeteilt werden, müssen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Ersatzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Dies gilt im speziellen für temporäre Tätigkeiten, An- und Abfahrprozesse sowie Instandhaltungsarbeiten.

Beispiel einer Zoneneinteilung

Aufbau und Format von Ex-Dokumenten

Es gibt keine festgelegte Struktur für das Explosionsschutzdokument, jedoch müssen alle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Bei der Erstellung können bereits existierende Gefährdungsbeurteilungen, die aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen erstellt wurden, berücksichtigt werden. Hilfreiche Anleitungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bieten die DGUV Information 213-106 und die mittlerweile historische Namur Empfehlung NE 99.

Anforderungen an den Ersteller von Ex-Dokumenten

Der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes muss fachkundig sein. Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an
spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.

Vorteile unserer Explosionsschutzdokumente

Individuelle Lösungen
Wir passen das Explosionsschutzdokument exakt an die speziellen Anforderungen Ihres Betriebs an.

Explosionsschutzdokument

Nutzen Sie unsere Checkliste bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite

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