Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß §6, Abs. 9 GefStoffV
Ein Explosionsschutzdokument ist für Unternehmen, die mit brennbaren Stoffen, Gasen oder Stäuben arbeiten, unverzichtbar. Es erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der ATEX-Betreiberrichtlinie und der Gefahrstoffverordnung, sondern schützt auch Ihre Mitarbeiter und den gesamten Betrieb vor ernsthaften Gefahren. Das Dokument identifiziert potenzielle Zündquellen, bewertet das Risiko und legt konkrete Schutzmaßnahmen fest, um Explosionen zu verhindern.
Neben dem Schutz Ihrer Mitarbeiter dient ein Explosionsschutzdokument dazu, rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation drohen Bußgelder, Produktionsstopps oder im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus hilft es, teure Produktionsausfälle und Sachschäden zu verhindern, da präventive Maßnahmen genau beschrieben und eingehalten werden.
Ein weiteres wichtiges Element ist die regelmäßige Aktualisierung des Dokuments. Neue Prozesse oder Materialien können das Risiko verändern, sodass eine kontinuierliche Anpassung notwendig ist. Ein Explosionsschutzdokument ist somit nicht nur ein Sicherheitsinstrument, sondern auch ein Mittel, um rechtlich abgesichert und effizient zu arbeiten. Es gewährleistet den reibungslosen Betrieb und schützt sowohl Menschen als auch Anlagen vor vermeidbaren Risiken.
Wir Erstellen oder Überarbeiten Ihre Explosionsschutzdokumente gemäß §6, Abs. 9 GefStoffV.
Anforderungen an ein Explosionsschutzdokument
Rechtliche Anforderungen an ein Explosionsschutzdokument
Die Anforderung an die Erstellung und den Inhalt für ein Explosionsschutzdokument ergibt sich im wesentlichen aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Gefahrstoffverordnung: Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber weitergehende Beurteilungen durchzuführen. Im speziellen hat der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument).
Mindestinhalte eines Explosionsschutzdokumentes
Im speziellen muss, gemäß §6, Absatz 9 GefStoffV, daraus hervorgehen:
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),
- ob und welche Bereiche entsprechend Anhang I Nummer 1.7 in Zonen eingeteilt wurden,
- für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 11 und Anhang I Nummer 1 getroffen wurden,
- wie die Vorgaben nach § 15 umgesetzt werden und
- welche Überprüfungen nach § 7 Absatz 7 und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.
Zoneneinteilung in Ex-Dokumenten
Die Zoneneinteilung ist gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nicht verpflichtend. Dennoch ist es in den meisten Fällen sinnvoll, explosionsgefährdete Bereiche gemäß Anhang 1, Nummer 1.7 in Zonen einzuteilen. Aus diesem Grund ist die Zoneneinteilung häufig ein Bestandteil des Explosionsschutzdokuments.
Für explosionsgefährdete Bereiche, die nicht in Zonen eingeteilt werden, müssen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Ersatzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Dies gilt im speziellen für temporäre Tätigkeiten, An- und Abfahrprozesse sowie Instandhaltungsarbeiten.
Aufbau und Format von Ex-Dokumenten
Es gibt keine festgelegte Struktur für das Explosionsschutzdokument, jedoch müssen alle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Bei der Erstellung können bereits existierende Gefährdungsbeurteilungen, die aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen erstellt wurden, berücksichtigt werden. Hilfreiche Anleitungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bieten die DGUV Information 213-106 und die mittlerweile historische Namur Empfehlung NE 99.
Anforderungen an den Ersteller von Ex-Dokumenten
Der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes muss fachkundig sein. Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an
spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.
Vorteile unserer Explosionsschutzdokumente
Rechtssicherheit ✓
Wir garantieren Ihnen die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze.
Erfahrung und Fachkompetenz ✓
Unser Team besteht aus Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Explosionsschutz.
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Nutzen Sie unsere Checkliste bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu Explosionsschutzdokumenten wünschen, sind wir gerne für eine persönliche Beratung für Sie da. In einem unverbindlichen und individuellen Gespräch können wir gemeinsam Ihre speziellen Anforderungen und Herausforderungen erörtern und Lösungen entwickeln.
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