Beratung zur sämtlichen Themen im Bereich Explosionsschutz

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Anlagen – mit unserer professionellen und individuellen Beratung im Bereich Explosionsschutz sorgen wir für maximale Sicherheit und Compliance in explosionsgefährdeten Bereichen.
Unsere Beratungsdienstleistungen richten sich sowohl an Hersteller von explosionsgeschützten Geräten und Schutzsystemen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU als auch an Arbeitgeber und Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen.
Vorteile unserer Beratungsleistungen
Rechtssicherheit ✓
Wir garantieren Ihnen die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze.
Erfahrung und Fachkompetenz ✓
Unser Team besteht aus zertifizierten Experten im Bereich Explosionsschutz.
Individuelle Lösungen ✓
Wir passen das Explosionsschutzdokument exakt an die speziellen Anforderungen Ihres Betriebs an.
Schnelle Umsetzung ✓
Wir arbeiten effizient und termingerecht, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unterstützung bei Erlaubnisanträgen gem. §18 BetrSichV
Wir unterstützen Betreiber umfassend bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen im speziellen bei Anträgen zur Erlaubnis nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Unsere Unterlagen werden so vorbereitet, dass die zuständigen Bearbeiter auf Behördenseite diese strukturiert und effizient prüfen können. Das sorgt für eine schnellere Bearbeitung und klare Abläufe. Auf Wunsch übernehmen wir die Erstellung sämtlicher erforderlicher Dokumente, von Antragsformularen über Sicherheits- und Explosionsschutzkonzepte bis hin zu technischen Beschreibungen, und achten dabei auf die vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der LASI-Veröffentlichung LV 49.
Darüber hinaus begleiten wir den gesamten Prozess der behördlichen Kommunikation, stimmen uns eng mit den verantwortlichen Stellen ab und sorgen dafür, dass Ihr Antrag fachlich fundiert, vollständig und prüffähig eingereicht wird.
Weitere Beratungsleistungen im Explosionsschutz
Neben der Begleitung von Genehmigungsverfahren unterstützen wir Betreiber, Hersteller und Planer auch bei allen zentralen Bewertungen und Nachweisen im Explosionsschutz. Dazu gehören insbesondere Konformitätsbewertungen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Zündgefahrenbewertungen oder die Erstellung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 GefStoffV.
Außerdem unterstützen wir Sie gerne mit einem ganzheitlichen Ansatz bei Fragen zu Explosionsschutz als externer Explosionsschutzbeauftragter.
Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten stellt sicher, dass alle Dokumente und Bewertungen nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch technisch fundiert, praxisnah und für Prüfstellen sowie Behörden nachvollziehbar aufbereitet sind. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für den sicheren und rechtskonformen Betrieb Ihrer Anlage.
Bei Fragen Rund um den Explosionsschutz stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu unsren individuellen Beratungsleistungen wünschen, sind wir gerne für eine persönliche Beratung für Sie da. In einem unverbindlichen und individuellen Gespräch können wir gemeinsam Ihre speziellen Anforderungen und Herausforderungen erörtern und Lösungen entwickeln.
☎ +49 (0) 2368 8980385
✉ kontakt@bahrex.de
