Beratung und Unterstützung zu Themen rund um den Explosionsschutz.
Wir beraten Anlagenbetreiber und Hersteller von Geräten und Produkten bei allen Fragen des Explosionsschutzes.
Von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zum fertigen Explosionsschutzdokument.
Von der Zündgefahrenbewertung bis zur Begleitung beim Konformitätsverfahren gem. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.
Als befähigte Personen nach TRBS 1203 beraten wir mit Blick auf die spätere Prüfung: Was wir empfehlen, muss auch unserer eigenen Prüfung standhalten.
Explosionsschutz beginnt mit der richtigen Beratung
Explosionsschutz ist ein Prozess. Sie müssen Gefährdungen erkennen, Maßnahmen planen, umsetzen und dokumentieren. Ohne fundierte Beratung passieren dabei leicht Fehler.
Fehler, die bei der Prüfung auffallen oder schlimmer: bei einem Unfall.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase dieses Prozesses. Ob Sie eine neue Anlage planen, eine bestehende Anlage bewerten, ein Produkt gem. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU in Verkehr bringen möchten oder ein veraltetes Explosionsschutzdokument aktualisieren müssen.
Wir bringen die Fachkunde mit, die Sie brauchen.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick
Wir bieten eine vollumfängliche Beratung rund um die Themen zum Explosionsschutz an.
Je nach Ihrer Situation können diese einzeln oder kombiniert sinnvoll sein.
Externer Explosionsschutzbeauftragter
Sie benötigen jemanden, der den Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen koordiniert? Wir übernehmen die Funktion des Explosionsschutzbeauftragten oder unterstützen Ihren internen Beauftragten.
Explosionsschutzdokument erstellen
Das Explosionsschutzdokument ist Ihre zentrale Dokumentation im Explosionsschutz. Und gesetzliche Pflicht. Wir erstellen es vollständig, prüfungssicher und verständlich.
Retrofit von Ex-Anlagen
Sie planen einen Umbau oder eine Erweiterung und brauchen Ex-Schutz-Expertise im Projektteam? Wir begleiten Ihr Projekt von der Konzeptphase bis zur Inbetriebnahme.
Zündgefahrenbewertungen
Eine explosionsfähige Atmosphäre allein ist noch keine Explosion. Es braucht eine Zündquelle. Die Zündgefahrenbewertung analysiert systematisch alle potenziellen Zündquellen des zu prüfenden Geräts/ Produktes.
Konformitätsbewertung
Sie möchten ein Produkt oder ein Gerät für explosionsgefährdete Bereiche für den Markt zulassen? Wir unterstützen Sie mittels Konformitätsbewertung gem. ATEX-Herstllerrichtlinie 2014/34/EU
Prüfungen gem. BetrSichV.
Ob Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 BetrSichV., vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen oder wiederkehrenden Prüfungen nach §16 BetrSichV. Mit uns erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten.
Transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Jedes Projekt ist anders, aber unser grundsätzliches Vorgehen ist immer gleich:
strukturiert, transparent und auf Augenhöhe.
Erstgespräch
Wir klären Ihre Situation: Was ist das Ziel? Welche Dokumentation liegt vor? Welche Fristen gibt es? Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten danach eine Einschätzung, ob und wie wir helfen können.
Angebot
Auf Basis des Erstgesprächs und den Unterlagen, die wir von Ihnen erhalten, erstellen wir ein Angebot mit klarem Leistungsumfang, Zeitrahmen und Kosten.
Bearbeitung
Je nach Leistung folgen Vor-Ort-Termine, Dokumentenanalyse, Berechnungen und Abstimmungsrunden. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Projektstand.
Ergebnis
Am Ende steht ein konkretes Ergebnis. Ein Dokument, eine Bewertung, ein Konzept. Wir präsentieren das Ergebnis, beantworten Fragen und übergeben alle Unterlagen. Auf Wunsch bleiben auch nach Projektabschluss Ihr Ansprechpartner für kommende Projekte.
BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz
Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.
Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.
Unser Ansatz
Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.
Karsten Bahrenberg
Geschäftsführer
„Unser Anspruch ist es, Explosionsschutz ganzheitlich zu bewerten und fachlich sauber, unabhängig und praxisnah umzusetzen.“
Thiemo Czarnetzki
Prokurist
„,Haben wir schon immer so gemacht‘ hört man oft.
Für uns beginnt an dieser Stelle erst die fachliche Bewertung.“
Sven Drewsky
Marketing und Vetriebskoordination
„Ich sorge dafür, dass unsere Lösungen Anlagenbetreiber und Hersteller erreicht, wenn Sie Unterstützung benötigen.“
Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen
Häufige Fragen zum Explosionsschutz
Was ist Explosionsschutz?
Explosionsschutz ist das Maßnahmepaket, das darauf abzielt, Explosionen in Anlagen zu verhindern. Dies umfasst technische und organisatorische Lösungen zur Minimierung von Risiken.
Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?
Ein Explosionsschutzdokument ist Pflicht, sobald in Ihrem Betrieb explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Das ist der Fall, wenn brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in einer Konzentration vorliegen können, die bei Entzündung zu einer Explosion führt. Die rechtliche Grundlage ist § 6 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Das Dokument muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Wer darf Explosionsschutzdokumente erstellen?
Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber erstellt werden. Er kann sich dabei aber fachkundig unterstützen lassen. Für die Erstellung gibt es keine formale Zulassungspflicht, aber die Person muss über die notwendige Fachkunde verfügen. Für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist dagegen eine befähigte Person nach TRBS 1203 oder eine ZÜS (Zugelassen Überprüfungsstelle) erforderlich.
Was kostet eine Beratung zum Explosionsschutz?
Die Kosten hängen vom Umfang der Anlage und der Komplexität der Prozesse ab. Ein Explosionsschutzdokument für eine überschaubare Anlage mit wenigen Ex-Bereichen beginnt ab ca. 1500 Euro. Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir Informationen zu Ihrer Anlage.
Was ist eine befähigte Person nach TRBS 1203?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllt drei Voraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung (in der Regel Ingenieur oder Techniker), ausreichende Berufserfahrung im Explosionsschutz und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich. Nur befähigte Personen dürfen bestimmte Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchführen. Unsere Geschäftsführer erfüllen diese Anforderungen.
Wie oft müssen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft werden?
Die Prüffristen sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Die gesamte Anlage muss mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit geprüft werden. Geräte und Schutzsysteme alle drei Jahre. Gaswarneinrichtungen, Lüftungsanlagen und Inertisierungseinrichtungen sogar jährlich.
Diese Fristen sind Höchstfristen. Je nach Gefährdungsbeurteilung können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen
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