Konformitätsbewertung gem. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Sie sind Hersteller und wollen ein Gerät oder Schutzsystem für explosionsgefährdete Bereiche in Verkehr bringen?
Dann müssen Sie die Konformitätsbewertung gem. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU durchlaufen. Wir unterstützen Sie dabei. Von der Risikobeurteilung bis zur technischen Dokumentation.
Konformitätsbewertung im Überblick
Was die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fordert, welche Verfahren es gibt und wer beteiligt ist.
Was ist die Konformitätsbewertung?
Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem Sie als Hersteller nachweisen, dass Ihr Produkt die Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dürfen Sie die CE-Kennzeichnung anbringen und das Produkt in der EU in Verkehr bringen.
Die Richtlinie gilt für:
- Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Schutzsysteme
- Komponenten
- Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind
Je nach Gerätekategorie ist das Konformitätsbewertungsverfahren unterschiedlich aufwändig. Für Geräte der Kategorie 1 (höchstes Schutzniveau) ist immer eine benannte Stelle („Notified Body“) einzuschalten. Für Geräte der Kategorie 2 und 3 gibt es Verfahren, die der Hersteller eigenverantwortlich durchführen kann.
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Konformitätsbewertung. Unabhängig davon, welches Verfahren für Ihr Produkt gilt.
Am Ende steht die EU-Konformitätserklärung, mit der Sie als Hersteller bestätigen, dass Ihr Produkt alle Anforderungen erfüllt.
Was die ATEX-Richtlinie fordert und für welche Produkte gilt sie?
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU stellt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Geräte für explosionsgefährdete Bereiche. Diese sind in Anhang II der Richtlinie festgelegt.
Die ATEX-Richtlinie unterscheidet nach Gerätegruppen und -kategorien:
Gerätegruppe I
Geräte zur Verwendung in Bergwerken mit Schlagwetter- oder Explosionsgefahr durch Grubengas oder brennbare Stäube.
Gerätegruppe II
Geräte zur Verwendung in allen anderen explosionsgefährdeten Bereichen. Das ist der Regelfall.
Allgemeine Anforderungen
Jedes Gerät muss so konstruiert und gebaut sein, dass es sicher funktioniert und keine Explosionsgefahr verursacht. Das umfasst die Auswahl geeigneter Werkstoffe, die Konstruktion unter Berücksichtigung vorhersehbarer Betriebsstörungen und die Integration notwendiger Sicherheitsvorrichtungen.
Anforderungen an Geräte der Gerätegruppe II
Für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen außerhalb des Bergbaus eingesetzt werden (Gerätegruppe II), gelten je nach Kategorie unterschiedliche Anforderungen:
• Kategorie 1: Geräte für Zone 0/20 – sehr hohes Schutzniveau, müssen auch bei seltenen Gerätestörungen sicher bleiben
• Kategorie 2: Geräte für Zone 1/21 – hohes Schutzniveau, müssen bei häufig zu erwartenden Störungen sicher bleiben
• Kategorie 3: Geräte für Zone 2/22 – normales Schutzniveau, sicherer Betrieb bei bestimmungsgemäßer Verwendung
Zündschutzarten
Die konkreten technischen Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden, sind in harmonisierten Normen beschrieben. Die Normenreihe EN IEC 60079 für Gase und EN ISO 80079 für Stäube definiert verschiedene Zündschutzarten, wie etwa druckfeste Kapselung (d), erhöhte Sicherheit (e), Eigensicherheit (i) oder Vergusskapselung (m).
Welche Verfahren gibt es?
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU schreibt je nach Gefährdungspotenzial und Gerätekategorie unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung vor. Diese sogenannten Module reichen von interner Fertigungskontrolle bis hin zu umfassenden Zertifizierungen durch eine notifizierte Stelle.
Bewertungsmodule im Überblick
A
Interne Fertigungskontrolle
Anhang VIII
Geräte der Kategorie 3
❌ Nein
B
EU-Baumusterprüfung
Anhang III
Kategorie 1 + M1
✅ Ja
C1
Einzelprüfung (Produkte)
Anhang VI
Ergänzend zu B bei Kat. 1/2
✅ Ja
C2
Konformität mit Baumuster
Anhang VII
Kategorie 2, teilweise 3
❌ Nein
D
Qualitätssicherung Produktion
Anhang IV
Kategorie 1/2
✅ Ja
E
Qualitätssicherung Produkt
Anhang VII
Kategorie 1/2
✅ Ja
F
Produktprüfung
Anhang V
Kategorie 1/2
✅ Ja
G
Einzelprüfung
Anhang IX
Sonderfälle
✅ Ja
H
Vollständige Qualitätssicherung
(nicht spezifisch ATEX)
selten verwendet
✅ Ja
Auswahl des richtigen Moduls in Abhängigkeit der Gerätekategorie
Kat. 1 (Gr. II)
Zone 0 (Gas) / 20 (Staub)
B + (D/E/F/G)
✅ Ja
Kat. 2 (Gr. II)
Zone 1 / 21
B + (C1/C2/D/E/F) oder nur C2
✅ Ja / Teilweise
Kat. 3 (Gr. II)
Zone 2 / 22
Modul A (Interne Kontrolle)
❌ Nein
Kat. M1 / M2 (Gr. I)
Untertage (Bergbau)
B + (D/E/F/G)
✅ Ja
Wann ist eine Notifizierte Stelle erforderlich?
Eine notifizierte Stelle (NB – „Notified Body“) ist dann erforderlich, wenn:
- das Modul nicht auf interner Kontrolle basiert.
- Produkte der Kategorie 1 oder M1 bewertet werden
- eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) notwendig ist
- eine Qualitätssicherung oder Produktprüfung über eine unabhängige Stelle gefordert ist (D, E, F, G),
- das Modul nicht auf interner Kontrolle basiert.
Wann genügt eigene Dokumentation und Hinterlegung?
Eine notifizierte Stelle ist nicht erforderlich, wenn:
- das Produkt zur Kategorie 3 (z. B. Zone 2) gehört,
- Modul A oder C2 gewählt wird (einfache Konformitätserklärung),
- der Hersteller die technische Dokumentation gemäß Anhang VIII selbst erstellt und archiviert.
In diesen Fällen genügt die Bereitstellung der technischen Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden – keine externe Prüfung nötig.
Technische Dokumentation
Kern jeder Konformitätsbewertung ist die technische Dokumentation. Sie muss nachweisen, dass das Produkt die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Die Dokumentation umfasst:
Allgemeine Beschreibung des Produkts
Was ist das Produkt? Wofür ist es bestimmt? In welchen Zonen soll es eingesetzt werden? Diese Beschreibung definiert den Anwendungsbereich.
Konstruktions- und Fertigungszeichnungen
Technische Zeichnungen, die den Aufbau des Produkts zeigen. Bei Ex-Geräten sind insbesondere die sicherheitsrelevanten Konstruktionsmerkmale darzustellen, wie etwa Spalte bei druckfester Kapselung oder Kriechstrecken bei erhöhter Sicherheit.
Beschreibungen und Erläuterungen
Erläuterungen zu den Zeichnungen und zur Funktionsweise des Produkts. Hier wird erklärt, wie die Sicherheitsanforderungen konstruktiv umgesetzt wurden.
Liste der angewandten Normen
Welche harmonisierten Normen wurden angewendet? Bei vollständiger Anwendung harmonisierter Normen gilt die Konformitätsvermutung.
Das erleichtert den Nachweis.
Ergebnisse von Konstruktionsberechnungen und Prüfungen
Berechnungen und Prüfberichte, die belegen, dass die Anforderungen erfüllt sind. Das können thermische Berechnungen sein, Druckprüfungen, Zündversuche oder andere Nachweise.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist ein zentrales Dokument. Sie identifiziert alle Zündgefahren, die vom Produkt ausgehen können, bewertet die Risiken und dokumentiert die Maßnahmen zur Risikominderung.
Wie wir Sie bei der Konformitätsbewertung gem. ATEX-Richtlinie 2014/34/EU unterstützen
Wir begleiten Hersteller durch den gesamten Prozess der Konformitätsbewertung oder unterstützen in einzelnen Teilaspekten:
Beratung zum Verfahren
Welches Konformitätsbewertungsverfahren gilt für Ihr Produkt? Welche Zündschutzart ist geeignet? Welche Normen sind anzuwenden? Wir klären diese Fragen zu Beginn des Projekts.
Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Prüfplanung
Wir erstellen die Risikobeurteilung für Ihr Produkt. Dabei identifizieren wir systematisch alle potenziellen Zündquellen und bewerten, ob die konstruktiven Maßnahmen ausreichen, um die Risiken zu beherrschen.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch zusätzlich bei der Erstellung der technischen Dokumentation. Das Ergebnis ist ein Dokumentationspaket, das den Anforderungen der Richtlinie entspricht und bei einer Marktüberwachung standhält.
Vorbereitung auf die benannte Stelle & EU-Konformitätserklärung
Wenn eine benannte Stelle eingeschaltet werden muss, bereiten wir Sie darauf vor. Wir stellen sicher, dass die Dokumentation vollständig ist und die typischen Fragen beantwortet werden können.
Am Ende des Prozesses steht die EU-Konformitätserklärung. Wir erstellen den Entwurf und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Ablauf der Zusammenarbeit
Produktverständnis
Sie beschreiben uns das Produkt und den geplanten Einsatz. Wir klären, ob die ATEX-Richtlinie anwendbar ist und welche Kategorie in Frage kommt. Bei geplanten Umbauten, senden Sie uns gerne die bestehende Dokumentation.
Umfang festlegen
Wir definieren gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen:
Komplette Begleitung oder punktuelle Unterstützung.
Durchführung
Je nach Umfang: Einstufung, Zündgefahrenbewertung, Erstellung der technischen Unterlagen, Begleitung der Benannten Stelle.
Abschluss
Sie erhalten alle Unterlagen für die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung.
BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz
Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.
Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.
Unser Ansatz
Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.
Karsten Bahrenberg
Geschäftsführer
„Unser Anspruch ist es, Explosionsschutz ganzheitlich zu bewerten und fachlich sauber, unabhängig und praxisnah umzusetzen.“
Thiemo Czarnetzki
Prokurist
„,Haben wir schon immer so gemacht‘ hört man oft.
Für uns beginnt an dieser Stelle erst die fachliche Bewertung.“
Sven Drewsky
Marketing und Vetriebskoordination
„Ich sorge dafür, dass unsere Lösungen Anlagenbetreiber und Hersteller erreicht, wenn Sie Unterstützung benötigen.“
Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen
Häufige Fragen zur Konformitätsbewertung gem. Richtlinie 2014/34/EU
Was kostet eine Konformitätsbewertung?
Das hängt vom Produkt und vom erforderlichen Verfahren ab. Bei komplexen Produkten der Kategorie 1 oder 2 mit Baumusterprüfung ist der Aufwand i. d. R. deutlich höher, als bei einfacheren Produkten der Kategorie 3. Dazu kommen ggf. Gebühren der benannten Stelle.
Wie lange dauert die Konformitätsbewertung?
Der Zeitrahmen hängt von der Komplexität ab und davon, ob eine benannte Stelle eingeschaltet werden muss. Für ein einfaches Produkt der Kategorie 3 kann die Dokumentation in wenigen Wochen erstellt werden. Bei Einschaltung einer benannten Stelle müssen Sie deren Bearbeitungszeiten einplanen. Das können mehrere Monate sein.
Können Sie die Zündgefahrenbewertung übernehmen?
Ja. Die Zündgefahrenbewertung ist ein zentraler Bestandteil der Konformitätsbewertung. Wir bieten sie ebenfalls als eigenständige Leistung an.
Was ist, wenn die Benannte Stelle Mängel feststellt?
Wir unterstützen Sie bei der Nachbesserung und begleiten die erneute Prüfung.
Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns.
Wie dürfen wir behilflich sein?
Sie entwickeln ein Gerät oder Schutzsystem für explosionsgefährdete Bereiche und brauchen Unterstützung bei der Konformitätsbewertung? Sprechen Sie mit uns.