Externer Explosionsschutzbeauftragter

Sie brauchen einen Explosionsschutzbeauftragten, haben aber intern niemanden mit der nötigen Qualifikation? 

Wir übernehmen diese Funktion für Ihren Betrieb. Dauerhaft oder übergangsweise, bis Sie intern jemanden aufgebaut haben.

Der Explosionsschutzbeauftragte

Was ein Explosionsschutzbeauftragter macht, wann Sie einen brauchen und welche Qualifikation erforderlich ist.

Was ist ein Explosionsschutzbeauftragter?

Der Explosionsschutzbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für alle Fragen des Explosionsschutzes im Betrieb. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten und koordiniert die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Die Rolle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Betrieben sinnvoll, vor allem wenn mehrere Bereiche mit explosionsgefährdeten Atmosphären existieren oder die Anforderungen komplex sind.

Der Explosionsschutzbeauftragte ist vergleichbar mit anderen betrieblichen Beauftragten wie dem Brandschutzbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, der Beauftragte berät und koordiniert.

Qualifikation

Ein Explosionsschutzbeauftragter muss fachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung sein. Das setzt voraus:

  • Technische Berufsausbildung oder Studium
  • Berufserfahrung im Explosionsschutz
  • Kenntnisse der relevanten Vorschriften (GefStoffV, BetrSichV, TRGS, TRBS)
  • Regelmäßige Fortbildung

Für Prüfungen an Arbeitsmitteln in Ex-Bereichen gelten zusätzlich die Anforderungen an befähigte Personen nach TRBS 1203.
Unsere Ingenieure erfüllen diese Voraussetzungen und bringen Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit.

Aufgaben

Der Explosionsschutzbeauftragte übernimmt typischerweise folgende Aufgaben:

  • Erstellung und Pflege des Explosionsschutzdokuments
  • Aktualisierung bei Änderungen an Anlagen oder Prozessen
  • Führen der Prüfnachweise
  • Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragtem und Betriebsleitung
  • Begleitung von Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften
  • Ansprechpartner für externe Prüfer und ZÜS
  • Organisation der wiederkehrenden Prüfungen
  • Überwachung der Prüffristen
  • Bewertung von Mängeln und Nachverfolgung der Beseitigung
  • Beurteilung von Änderungen an Anlagen
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für Ex-Bereiche
  • Klärung von Einzelfragen im Tagesgeschäft
  • Durchführung oder Unterstützung bei Unterweisungen der Beschäftigten
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen

Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?

Ob Sie einen internen Mitarbeiter qualifizieren oder die Funktion extern vergeben, hängt von Ihrer Situation ab.

Interner Explosionsschutzbeauftragter:

  • Kennt Betrieb und Anlagen im Detail
  • Ist jederzeit vor Ort verfügbar
  • Erfordert Ausbildung und regelmäßige Fortbildung
  • Bindet Personalkapazität

Externer Explosionsschutzbeauftragter

  • Bringt Erfahrung aus anderen Betrieben mit
  • Keine Personalkosten, keine Fortbildungskosten
  • Unterstützung nach Bedarf skalierbar
  • Weniger Detailkenntnis der internen Abläufe

Beide Varianten lassen sich kombinieren: Wir übernehmen die Funktion, bis Sie intern jemanden aufgebaut haben. Oder wir bleiben dauerhaft als externer Beauftragter und Ihr interner Ansprechpartner koordiniert vor Ort.

 

Was wir für Sie als externer Explosionsschutzbeauftragter leisten

Dauerhafte Übernahme

Wir fungieren als Ihr Explosionsschutzbeauftragter. Sie benennen uns schriftlich, wir übernehmen die Aufgaben. Die Zusammenarbeit läuft auf Abruf.
Sie melden sich bei Bedarf und wir kümmern uns.

Übergangsweise Besetzung

Sie haben aktuell niemanden und wollen intern jemanden aufbauen. Wir überbrücken die Zeit und unterstützen Ihren Mitarbeiter ein.

Ergänzung zur internen Besetzung

Sie haben die Funktion intern besetzt und brauchen punktuelle Unterstützung des Mitarbeiters oder eine zweite externe Meinung.

Ablauf der Zusammenarbeit

Bestandsaufnahme

Sie schicken uns die vorhandene Dokumentation. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Anlagen, Ex-Bereiche und den aktuellen Stand.

Benennung

Sie benennen uns schriftlich als externen Explosionsschutzbeauftragten. Wir klären die Schnittstellen zu anderen Beauftragten und zur Betriebsleitung.

Laufende Betreuung

Sie melden sich bei Bedarf. Telefonisch oder per E-Mail. Wir kümmern uns um anstehende Aufgaben, Prüfungen und Dokumentationen. Regelmäßige Vor-Ort-Termine vereinbaren wir nach Bedarf.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zum Explosionsschutz

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Die Bestellung ist aber sinnvoll, um die Aufgaben klar zuzuordnen und die Verantwortung des Arbeitgebers zu entlasten.

Ja. Unsere Ingenieure sind befähigte Personen nach TRBS 1203 und führen die geforderten Prüfungen gemäß Anh. 2, Abs. 3, Nr. 3.1 BetrSichV. durch.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns. 

Wie dürfen wir behilflich sein?

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