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Explosionsschutzdokument

Explosionsschutzdokument nach §6, Absatz 9 GefStoffV

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Rechtliche Anforderungen

Die Anforderung an die Erstellung und den Inhalt für ein Explosionsschutzdokument ergibt sich im wesentlichen aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Gefahrstoffverordnung: Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat der Arbeitgeber weitergehende Beurteilungen durchzuführen. Im speziellen hat der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen (Explosionsschutzdokument).

Mindestinhalte eines Explosionsschutzdokumentes

 Im speziellen muss, gemäß §6, Absatz 9 GefStoffV, daraus hervorgehen:

  1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),
  3. ob und welche Bereiche entsprechend Anhang I Nummer 1.7 in Zonen eingeteilt wurden,
  4. für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen nach § 11 und Anhang I Nummer 1 getroffen wurden,
  5. wie die Vorgaben nach § 15 umgesetzt werden und
  6. welche Überprüfungen nach § 7 Absatz 7 und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.

Aufbau und Format

Es gibt keine festgelegte Struktur für das Explosionsschutzdokument, jedoch müssen alle Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Bei der Erstellung können bereits existierende Gefährdungsbeurteilungen, die aufgrund anderer gesetzlicher Verpflichtungen erstellt wurden, berücksichtigt werden. Hilfreiche Anleitungen für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bieten die DGUV Information 213-106 und die mittlerweile historische Namur Empfehlung NE 99.

DGUV Information 213-106

Die DGUV Information 213-106 enthält neben grundlegenden Informationen auch Details zum Inhalt und Aufbau eines Explosionsschutzdokuments. Darüber hinaus sind Angaben und ein Ablaufschema zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Bewertung von Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären enthalten.

Namur Empfehlung 99

Die Namur-Empfehlung bietet wertvolle Hinweise zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Betreiber mit mehreren Anlagen. Es wird empfohlen, das Explosionsschutzdokument gemäß der Namur-Empfehlung in einen allgemeinen Teil – der Aspekte umfasst, die für alle Anlagen gleichermaßen gelten, wie z. B. die Systematik bei der Beurteilung von Explosionsrisiken, Erläuterungen zur Darstellung explosionsgefährdeter Bereiche und Maßnahmen bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung – sowie in anlagenspezifische Teile mit detaillierten Informationen zu jeder einzelnen Anlage, wie z. B. Abgrenzung des Anlagenteils, Verfahrensbeschreibung, Schutzkonzept, Einstufung explosionsgefährdeter Anlagenbereiche, relevante Stoffe und Zoneneinteilung, zu gliedern.

Zoneneinteilung gemäß NE99
Zoneneinteilung gemäß NE99

Anforderungen an den Ersteller

Eine Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) darf ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügen Sie selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse, so können Sie sich fachkundig beraten lassen. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig wiederkehrend auf Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, spätestens nach maßgeblichen Veränderungen oder dem erhalt neuer relevanter Informationen.

Seminare und Schulungen zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Um Ihnen die notwendige Fachkunde zu vermitteln, haben wir spezielle Seminarreihen entwickelt, um Ihnen möglichst praxisnah die für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten erforderliche Fachkenntnisse zu vermitteln.

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