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Zündgefahrenbewertung / Zündquellenbewertung für Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Zündgefahrenbewertung für Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Alle Geräte, die vor dem 30. Juni 2003, ohne ein gültiges Konformitätsbewertungsverfahren nach den ATEX Richtlinien 2014/34/EU bzw. 94/9/EG, in Betrieb gegangen sind, benötigen einen Nachweis der Eignung zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Um diesen Nachweis zu erbringen, eignet sich eine spezielle Zündgefahrenbewertung bzw. Zündquellenbewertung hinsichtlich des wirksamwerden von Zündquellen dieser Geräte.

Rechtliche Grundlagen

Beim Inverkehrbringen und und Betreiben von Geräten zum Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären sind eine Vielzahl von unterschiedlichen europäischen Richtlinien sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen.

In den vergangen Jahren gab es, hinsichtlich des Betreibens und Inverkehrbringens von Geräten zum Einsatz in explosionsgefährdete Bereichen, immer wieder Neuerungen der europäischen sowie nationalen Gesetzes und Verordnungslage.

Einen kleinen Überblick hierzu können Sie den nachfolgenden Darstellungen entnehmen:

Verordnungslage
Verordnungslage

RL 94/9/EG
RL 2014/34/EU
ProdSG / 11. ProdSV
RL 94/9/EG

Gilt für:

  • Geräte und Schutzsysteme
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
  • Komponenten

RL 2014/34/EU

Gilt für:

  • Geräte und Schutzsysteme
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
  • Komponenten

Änderungen zur RL 94/9EG:

  • Konkretisierung der Witschaftsakteure
  • Inhaltlich kein großer Unterschied zu RL 94/9/EG

ProdSG / 11. ProdSV

  • Überführt das europäische Rechtin nationales Recht
  • Konkretisiert die Anforderungen des ProdSG

Grundsätzlich unterscheidet man hinsichtlich des Inverkehrbringens/ Herstellung (Produkte) und des Betreibens (Betrieb) von explosionsgeschützten Geräten. Dabei gilt in beiden Fällen zunächst das europäische Recht in Form von EU-Richtlinien, welche sich an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union richten. In gültiges und verbindliches nationales Recht werden diese Richtlinien durch die jeweiligen Gesetze überführt. Durch zusätzliche Verordnungen zu den einzelnen Gesetzen werden die Anforderungen weitergehend konkretisiert. Technische Regelwerke und Normen spiegeln den Stand der Technik und unterstützen bei der Umsetzung dieser Anforderungen. (Siehe Bild)

Mit der Einführung der ATEX Richtlinie 94/9/EG und der Umsetzungsfrist zum 30.06.2003 benötigen alle Geräte, die ohne gültiges Konformitätsbewertungsverfahren nach den Richtlinien 2014/34/EU bzw. 94/9/EG in Betrieb gegangen sind, einen Nachweis der Eignung zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.

Zusätzlich gilt seit dem 16.07.2021 das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Zündgefahrenbewertung

Um einen weiterbetrieb dieser Altgeräte in explosionsgefährdeten Bereichen zu ermöglichen, ist der sichere Betrieb sowie die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik nachzuweisen.

Dies kann durch unterschiedlichste Methodiken erfolgen. Typische, in der Praxis vorkommende Methoden, sind:

  • Zündgefahrenbewertungen gemäß EN ISO 80079-36 für das Gerät (Beispiel: siehe Grafik)
  • Beurteilungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument)
  • Beurteilungen im Rahmen einer Risikobeurteilung (z.B. HAZOP, FTA, FMEA o.Ä.)

Im folgenden können Sie Anhand eines Beispiels den schematischen Aufbau, der am häufigsten verwendeten Methode, einer Zündgefahrenbewertungen nach EN ISO 80079-36 sehen:

Zündquellenbewertung
Beispiel: Zündquellenbewertung

Wir unterstützen Sie

Damit Sie Ihre Geräte auch weiterhin sicher und formal legal betreiben können, unterstützen wir Sie gerne mit passenden Seminaren und Schulungen oder mit der Moderation von Sicherheitsgesprächen hinsichtlich der Erstellung von Zündgefahrenbewertungen nach DIN EN ISO 80079-36.
Nutzen Sie dafür einfach die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten.


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