Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil I – Allgemeine Regelungen
§1 Geltungsbereich
(1)Sofern Sie, nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet, von der BAHREX Consulting GmbH mit Geschäftssitz Ewaldstraße 19, 45739 Oer-Erkenschwick
– Newsletter / Mailings beziehen
– und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
– und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
– und/oder Seminare, Schulungen, Workshops oder andere Veranstaltungen bei uns buchen,
wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart
(2) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Annahme des Vertragsangebots seitens des Käufers kann entweder schriftlich (zum Beispiel durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung an den Käufer erklärt werden.
§3 Preise, Leistungserbringung und Termine
(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung hat ausschließlich auf das nachstehend genannte Konto zu erfolgen:
BAHREX Consulting GmbH
Commerzbank
IBAN: DE61 4264 0048 0528 2371 00
BIC: COBADEFFXXX
(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(5) Unsere Leistungen werden grundsätzlich innerhalb der folgenden Leistungszeiten erbracht:
Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
(6) Arbeiten außerhalb der Leistungszeiten, werden mit folgenden Zuschlägen zusätzlich berechnet:
Samstag; plus 25 %
Sonn- u. Feiertag; plus 100 %
Nachtzulage (außerhalb der Leistungszeiten); plus 100 %
(7) Eventuell anfallende Reisekosten werden entsprechend des Angebotes abgerechnet.
Reisezeiten werden, sofern nicht anders im Angebot beschrieben, anteilig des vereinbarten Tagessatzes verrechnet.
(8) Unsere Leistungen werden in Abstimmung mit dem Kunden terminiert. Zu der Terminvergabe benötigen wir eine schriftliche Beauftragung.
(9) Terminabsagen, die durch unser Verschulden kurzfristig abgesagt werden oder aus anderen Gründen ausfallen (z.B. kurzfristiger Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt), werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits geleisteten Zahlungen.
(10) Sollten vereinbarte Termine durch den Kunden kurzfristig abgesagt werden oder aus Gründen ausfallen, die nicht durch uns zu vertreten sind, behalten wir uns vor folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Terminabsagen bis eine Woche vor Terminvereinbarung werden nicht in Rechnung gestellt.
Terminabsagen zwischen ein und sechs Tagen vor der Terminvereinbarung: 50 % der Kosten.
Terminabsagen am Tag der Terminvereinbarung: 100 % der Kosten.
§4 Abrechnung und Rechnungstellung
(1) Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung entsprechend dem Angebot.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand, werden angebrochene Stunden entsprechend zu 1/8 des Tagessatzes abgerechnet.
(3) Erstreckt sich die Leistungserbringung eines Auftrages bzw. einer Auftragsposition über mehr als einen Monat, behalten wir uns vor, zum Monatsende eine Teilrechnung in Höhe des tatsächlichen Leistungsfortschritts zu erstellen.
§5 Verzug
(1) Der Käufer gerät in Verzug, wenn die zuvor festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist. Während des Verzugs ist der ausstehende Kaufpreis gemäß dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu verzinsen. Wir behalten uns das Recht vor, einen zusätzlichen Verzugsschaden geltend zu machen.
(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des ausstehenden Betrages nicht auszuführen..
§6 Erfüllung
1) Wir werden die im Angebot vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Hierbei behalten wir uns das Recht vor, uns zur Erfüllung dieser Leistungen Dritter oder Dienstleister zu bedienen.
§7 Datenschutz
(1) Die übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Buchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer können gegebenenfalls den anderen Veranstaltungsteilnehmern über die Teilnehmerlisten zugänglich gemacht werden. Sofern keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
(2) Während den Veranstaltungen können teilweise Fotos angefertigt werden, die möglicherweise zu Werbezwecken verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass auf diesen Fotos auch Teilnehmer erkennbar sind. Falls die Teilnehmer nicht mit der Erstellung und Verwendung der Fotos einverstanden sind, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
(3) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen mittels Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Wenn Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen möchten, müssen Sie uns dies per E-Mail mitteilen an: kontakt@bahrex.de. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten anzugeben, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Etwaige Unvollständigkeiten gehen nicht zu unseren Lasten. Der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns ist maßgeblich.
§8 Haftung
(1) Für Schäden, die Teilnehmer in den Veranstaltungsräumen erleiden, wird keine Haftung übernommen.
(2) Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte oder für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe dieser Unterlagen entstehen.
(3) Bei Online-Veranstaltungen übernehmen wir keine Haftung für allgemeine Störungen im Internet, mangelnde Qualität bei der Onlineübertragung sowie Fehler, die durch die IT-Infrastruktur des Kunden hervorgerufen wurden.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Recklinghausen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
Teil II – Besondere Regelungen für Seminare, Schulungen und Workshops
§1 Inhalte
(1) Der Inhalt und die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung richten sich nach dem entsprechenden Angebot.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Kunden abzuändern, sofern dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars beeinträchtigt wird.
§2 Durchführung und Teilnahme
(1) Die Veranstaltungen finden, sofern nicht anders im Angebot vereinbart, ab einer Teilnehmeranzahl von mindestens 5 Personen statt.
(2) Bei Nichterscheinen des Teilnehmenden zu einer angemeldeten Veranstaltung, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Verhinderung kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
(3) Zusätzliche, nicht angemeldete Personen werden nachträglich anteilig zum vereinbarten Kostensatz in Rechnung gestellt.
§3 Unterlagen
(1) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden.
(2) Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Korrektheit.
Teil III – Besondere Regelungen für eLearnings und eUnterweisungen
§1 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, den von uns erhaltenen Account bzw. die Logindaten zu unseren Plattformen, Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen per IP-Abgleich zu überwachen.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Wir behalten uns vor, unerlaubtes Account-Sharing zivil- und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
§2 Unterlagen
(1) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden.
(2) Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Korrektheit.
Teil IV – Besondere zusätzliche Regelungen für Beratungsleistungen, einschließlich der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, Zündgefahrenbewertungen oder anderer Unterlagen
§1 Leistungsgrundlage / Tätigkeitshinweis
(1) Unsere Leistung umfasst die Beratung hinsichtlich des Themenschwerpunkts Explosionsschutz sowie ggf. die Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten, Zündgefahrenbewertungen oder anderer Unterlagen auf der Basis von schriftlichen Unterlagen sowie Informationen des Kunden.
(2) Unterlagen werden, wenn nicht anderweitig vereinbart, im PDF-Format ausgeben. Die Angaben beruhen auf Informationen des Kunden. Für den Inhalt der Unterlagen ist der Kunde verantwortlich.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ist entsprechend des Angebotes.
(2) Der Aufwand im Angebot ist geschätzt und wird bei Abweichungen kommuniziert. Erst nach formloser Bestätigung (z.B. per E-Mail), des zusätzlichen Aufwands, wird die Tätigkeit fortgesetzt.
§3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Kunde hat, entsprechende Unterlagen und fachlich geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Stücklisten der Ex-Betriebsmittel, technische Zeichnungen, R&I, EU-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Bilder der Geräte/Gerätekombinationen, Bilder der Typenschilder, Datenblätter, Ex-Zonenpläne, Ex-Schutzdokumente, Beschreibung des Einsatzortes/der Anlage, Prüfberichte, Wartungspläne oder sonstige Dokumente die zur Beurteilung von Bedeutung sind.
Teil V – Besondere zusätzliche Regelungen für Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
§1 Leistungsgrundlage / Tätigkeitshinweis
(1) Unsere Leistung umfassen die Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach §§15 bzw. 16 BetrSichV in Verbindung mit Anh. 2, Abs. 3, Nrn. 4.1, 5.1, 5.2 und 5.3.
(2) Die Prüfungen werden als zur Prüfung befähigte Person gemäß Anh. 2, Abs. 3, Nr. 3.1 und/ oder 3.3 BetrSichV durchgeführt.
Der Ernennungsnachweis des Prüfers erfolgt in einem separaten Schreiben.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ist entsprechend des Angebotes.
(2) Der Aufwand im Angebot ist geschätzt und wird bei Abweichungen kommuniziert. Erst nach formloser Bestätigung (z.B. per E-Mail), des zusätzlichen Aufwands, wird die Tätigkeit fortgesetzt.
§3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Kunde hat, entsprechende Unterlagen und fachlich geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Stücklisten der Ex-Betriebsmittel, technische Zeichnungen, R&I, EU-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Bilder der Geräte/Gerätekombinationen, Bilder der Typenschilder, Datenblätter, Ex-Zonenpläne, Ex-Schutzdokumente, Beschreibung des Einsatzortes/der Anlage, Prüfberichte, Wartungspläne oder sonstige Dokumente die zur Beurteilung von Bedeutung sind.
Teil VI – Besondere zusätzliche Regelungen für Leistungen als Explosionsschutzbeauftragter
§1 Leistungsgrundlage / Tätigkeitshinweis
(1) Unsere Leistung umfasst die Unterstützung als externer Explosionsschutzbeauftragter hinsichtlich des Themenschwerpunkts Explosionsschutz.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ist entsprechend des Angebotes.
(2) Der Aufwand im Angebot ist geschätzt und wird bei Abweichungen kommuniziert. Erst nach formloser Bestätigung (z.B. per E-Mail), des zusätzlichen Aufwands, wird die Tätigkeit fortgesetzt.
§3 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Kunde hat, entsprechende Unterlagen und fachlich geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Stücklisten der Ex-Betriebsmittel, technische Zeichnungen, R&I, EU-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Bilder der Geräte/Gerätekombinationen, Bilder der Typenschilder, Datenblätter, Ex-Zonenpläne, Ex-Schutzdokumente, Beschreibung des Einsatzortes/der Anlage, Prüfberichte, Wartungspläne oder sonstige Dokumente die zur Beurteilung von Bedeutung sind.
AGB – Stand: 10.12.2024 – Vervielfältigung verboten.