Prüfung vor Inbetriebnahme gem. BetrSichV § 15
( i. V. m. Anh. 2, Abs. 3, Nr. 4.1 BetrSichV)

Bevor eine Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich erstmals in Betrieb genommen wird, muss sie geprüft werden.

Diese Prüfung stellt sicher, dass die Anlage den Vorgaben des Explosionsschutzdokuments entspricht und sicher betrieben werden kann.

Wir führen diese Prüfung als befähigte Personen gemäß Anh. 2, Abs. 3, Nr. 3.3 BetrSichV durch.

Die Prüfung vor Inbetriebnahme nach §15 BetrSichV

Wann eine Prüfung erforderlich ist, was geprüft wird und wer prüfen darf.

Wann ist die Prüfung erforderlich?

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen vor der erstmaligen Inbetriebnahme geprüft werden müssen. Das gilt auch nach prüfpflichtigen Änderungen: also bei Umbau, Erweiterung oder wesentlichen Eingriffen in die Anlage.

Die Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor die Anlage den Betrieb aufnimmt. Ohne dokumentierte Prüfung darf nicht in Betrieb genommen werden.
Rechtsgrundlage ist § 15 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3.

Was genau wird geprüft?

Die Prüfung vor Inbetriebnahme umfasst mehrere Aspekte:

  • Stimmt die Ausführung mit dem Explosionsschutzdokument überein?
  • Sind die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt?
  • Entsprechen die eingesetzten Geräte der Zoneneinteilung?
  • Eignung für die jeweilige Zone (Gerätekategorie)
  • Ordnungsgemäße Installation
  • Kennzeichnung und Dokumentation
  • Mechanische Betriebsmittel in Ex-Bereichen
  • Eignung für die jeweilige Zone
  • Zündquellenfreiheit
  • Funktionsfähigkeit der technischen Lüftung
  • Auslegung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
  • Überwachungseinrichtungen
  • Korrekte Installation und Kalibrierung
  • Alarmierung und Abschaltfunktionen
  • Dokumentation der Einstellwerte
  • Funktionsfähigkeit der Inertisierung
  • Überwachung der Sauerstoffkonzentration
  • Verriegelungen und Alarme

Wer darf prüfen?

Das hängt davon ab, ob die Anlage erlaubnispflichtig gem. §18 BetrSichV ist.

Prüfung durch Befähigte Person bei nicht erlaubnispflichtigen Anlagen
Für die meisten Anlagen können befähigte Personen die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen. Die befähigte Person muss die Anforderungen gemäß Anh. 2, Abs. 3, Nr. 3.3 BetrSichV. erfüllen: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der zu prüfenden Anlagen.

Wir erfüllen diese Anforderungen und führen Prüfungen vor Inbetriebnahme als befähigte Personen durch.

Prüfung durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
Für bestimmte Anlagen ist eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vorgeschrieben. Das betrifft erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 BetrSichV. Insbesondere Anlagen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären in erheblichem Umfang auftreten können.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage überwachungspflichtig ist, klären wir das im Vorfeld.

Wann sollten Sie die Prüfung vor Inbetriebnahme einplanen?

Die Prüfung vor Inbetriebnahme steht am Ende des Projekts, aber sie sollte nicht als Überraschung kommen. Planen Sie die Prüfung frühzeitig ein:

Termin rechtzeitig abstimmen
Stimmen Sie den Prüftermin ab, sobald der voraussichtliche Fertigstellungstermin feststeht. Wir brauchen Vorlauf, um den Termin einzuplanen und die Unterlagen zu sichten. Zwei bis vier Wochen sind ein guter Richtwert.

Unterlagen rechtzeitig bereitstellen
Die Unterlagen – insbesondere das Explosionsschutzdokument – sollten vor der Prüfung vorliegen und aktuell sein. Wenn die Dokumentation erst am Prüftag zusammengesucht wird, verzögert das die Prüfung.

Anlage fertigstellen
Die Anlage muss zum Prüftermin fertig sein. Das klingt selbstverständlich, ist aber in der Praxis oft ein Problem. Wenn noch Restarbeiten laufen, können wir nicht vollständig prüfen. Im schlimmsten Fall muss ein zweiter Termin vereinbart werden.

Puffer einplanen
Planen Sie zwischen Prüfung und geplantem Betriebsstart einen Puffer ein. Wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, brauchen Sie Zeit für die Beseitigung und ggf. eine Nachprüfung.

Was passiert bei Mängeln?

Bei vielen Prüfungen vor Inbetriebnahme werden Mängel festgestellt. Das ist nicht ungewöhnlich. Baustellen sind komplex und nicht alles läuft wie geplant. Entscheidend ist, wie mit den Mängeln umgegangen wird.

Kategorisierung der Mängel
Wir kategorisieren Mängel nach ihrer Bedeutung:

  • Geringfügige Mängel: Keine unmittelbare Gefährdung, aber Abweichung von den Anforderungen. Können mit Frist zur Beseitigung versehen werden.

  • Erhebliche Mängel: Beeinträchtigung des Explosionsschutzes, aber keine akute Gefahr bei bestimmungsgemäßem Betrieb. Müssen vor Inbetriebnahme oder zeitnah danach beseitigt werden.

  • Gefährliche Mängel: Unmittelbare Gefährdung. Inbetriebnahme nicht zulässig, bis der Mangel beseitigt ist.

Hinweise zur Mängelbeseitigung
Wir schreiben nicht nur auf, was falsch ist, sondern geben Hinweise, wie Sie es richtig machen können. Das unterscheidet uns von Prüfern, die nur eine Mängelliste hinterlassen.

Nachprüfung
Nach Beseitigung erheblicher oder gefährlicher Mängel ist eine Nachprüfung erforderlich. Diese kann je nach Umfang vor Ort oder anhand von Dokumentation erfolgen.

Was wir im Rahmen der Prüfung vor Inbetriebnahme erledigen

Wir führen Prüfungen vor Inbetriebnahme für nicht überwachungspflichtige Anlagen durch. Das umfasst:

Vorbereitung

Vor dem Prüftermin sichten wir die relevanten Unterlagen: Explosionsschutzdokument, Zonenpläne, Geräteverzeichnisse etc. 

Wichtig: Die Anlage muss zum Prüfzeitpunkt fertiggestellt sein. Eine Prüfung während laufender Montagearbeiten ist nicht sinnvoll, weil sich der Zustand noch ändert.

Prüfung vor Ort & Prüfprotokoll

Am Prüftag gehen wir systematisch durch die Anlage. Wir führen Sichtprüfungen durch, prüfen Kennzeichnungen, kontrollieren Abstände und Ausführungen, erledigen Funktionsprüfungen und Messungen.

Wir dokumentieren unsere Feststellungen direkt vor Ort. Wenn wir Mängel finden, besprechen wir sie mit Ihrem Ansprechpartner und klären, wie dringend sie sind.

Nach der Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Prüfprotokoll. Das Protokoll dokumentiert, was geprüft wurde, was festgestellt wurde und wie das Ergebnis zu bewerten ist.

Prüfbescheinigung

Wenn die Prüfung ohne wesentliche Mängel abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Prüfbescheinigung.Diese dokumentiert, dass die Anlage die Anforderungen erfüllt und in Betrieb genommen werden darf.

Bei Mängeln hängt das weitere Vorgehen von der Schwere ab. Geringfügige Mängel können mit Auflagen versehen werden. Die Anlage darf in Betrieb gehen, aber die Mängel müssen bis zu einem bestimmten Termin behoben werden.

Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Prüfbescheinigung erst nach Mängelbeseitigung ausgestellt werden.

Ablauf der Zusammenarbeit

Unterlagen

Sie schicken uns die relevanten Dokumente: Explosionsschutzdokument, Anlagenpläne, Gerätedokumentation etc. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit.

Prüfung vor Ort

Ein Ingenieur kommt zur Anlage und führt die Prüfung durch. Wir prüfen die Übereinstimmung von Dokumentation und Ausführung, die Eignung der Geräte für die jeweilige Zone und die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen.

Dokumentation

Sie erhalten einen Prüfbericht mit den Ergebnissen. Bei Mängeln dokumentieren wir, was zu tun ist. Nach Beseitigung der Mängel kann eine Nachprüfung erfolgen.

Wird die Prüfung ohne wesentliche Mängel abgeschlossen, erhalten Sie Ihre Prüfbescheinigung.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Firmen, die mit BAHREX auf der sicheren Seite stehen

Häufige Fragen zur Prüfung vor Inbetriebnahme

Bei erlaubnispflichtigen Anlagen. Ob Ihre Anlage dazugehört, hängt vom Gefährdungspotenzial ab. Wir klären das im Vorfeld und sagen Ihnen, ob wir prüfen dürfen oder ob Sie eine ZÜS brauchen.

Ja. Wenn kein aktuelles Explosionsschutzdokument vorliegt, erstellen oder aktualisieren wir es vor der Prüfung.

Wir dokumentieren die Mängel im Prüfbericht und besprechen mit Ihnen, wie sie behoben werden können. Nach Beseitigung führen wir eine Nachprüfung durch.

Dann verschieben wir den Termin. Eine Prüfung einer unfertigen Anlage ist nicht sinnvoll. Wir müssten später ohnehin nochmal kommen. Besser ist es, den Termin realistisch zu planen und uns bei Verzögerungen rechtzeitig zu informieren.

In der Regel können wir innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Termin anbieten. Bei dringendem Bedarf versuchen wir, schneller zu reagieren. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir planen.

Mindestens: aktuelles Explosionsschutzdokument mit Zonenplänen, Geräteverzeichnis mit Konformitätserklärungen, Installationsbescheinigungen für elektrische Anlagen. Je vollständiger die Dokumentation, desto reibungsloser die Prüfung.

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Für eine überschaubare Anlage mit wenigen Ex-Bereichen kann ein Tag Prüfaufwand plus Vor- und Nachbereitung anfallen. Bei komplexen Anlagen können mehrere Prüftage erforderlich sein.

Nach Sichtung Ihrer Unterlagen schätzen wir den Aufwand für Ihre Anlage ein.

Ja. Wir prüfen unabhängig davon, wer die Dokumentation erstellt hat. Allerdings kann es bei fremder Dokumentation zu mehr Rückfragen kommen, weil wir die Anlage noch nicht kennen.

Prüftermin vereinbaren

Melden Sie sich gerne bei uns. 

Wie dürfen wir behilflich sein?

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