Explosionsschutzdokument erstellen lassen

Wir erstellen und aktualisieren Explosionsschutzdokumente nach §6 Abs. 9 GefStoffV für Anlagenbetreiber.

Wir übernehmen die fachliche Bearbeitung auf Grundlage Ihrer Anlagen, Prozesse und eingesetzten Stoffe. Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen, bewerten die Explosionsgefährdungen und dokumentieren die daraus erforderlichen Schutzmaßnahmen einschließlich der Zoneneinteilung.

Zu Beginn prüfen wir Ihre vorhandenen Unterlagen und klären den erforderlichen Projektumfang. Daraus ergibt sich auch, ob eine Aufnahme vor Ort erforderlich ist.

Explosionsschutzdokument erstellen oder aktualisieren lassen

Der Umfang eines Explosionsschutzdokuments richtet sich nach dem jeweiligen Betrieb. Deshalb beginnen wir mit den tatsächlich vorhandenen Anlagen, Tätigkeiten und Unterlagen. Bestehende Dokumentationen werden berücksichtigt und müssen nicht unnötig neu aufgebaut werden.

Vorhandene Unterlagen prüfen

Zu Projektbeginn sichten wir die verfügbaren Grundlagen. Dazu gehören je nach Betrieb beispielsweise Verfahrensbeschreibungen, Fließbilder, Sicherheitsdatenblätter, Anlagenpläne, bestehende Gefährdungsbeurteilungen oder ältere Explosionsschutzdokumente.

Fehlen Informationen, klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen oder Angaben für die weitere Bearbeitung benötigt werden.

Explosionsgefährdungen bewerten

Wir ermitteln die Bereiche und Tätigkeiten, bei denen gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können, und bewerten die daraus entstehenden Gefährdungen.

Dabei betrachten wir die konkreten betrieblichen Bedingungen und die bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Zoneneinteilung festlegen

Sofern explosionsgefährdete Bereiche vorliegen, wird die erforderliche Zoneneinteilung fachlich festgelegt und dokumentiert.

Wird zusätzlich eine grafische Darstellung der Ex-Zonen benötigt, kann diese als Zonenplan ausgearbeitet werden.

Explosionsschutzdokument erstellen

Die Ergebnisse werden im Explosionsschutzdokument zusammengeführt. Dazu gehören die festgestellten Explosionsgefährdungen, das Explosionsschutzkonzept, die Zoneneinteilung sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

§ 6 Abs. 9 GefStoffV nennt genau diese Inhalte und verlangt außerdem Angaben zu den erforderlichen Überprüfungen und Prüfungen im Explosionsschutz.

So erstellen wir Ihr Explosionsschutzdokument

Projektumfang klären

Sie senden uns die vorhandenen Informationen zur Anlage und beschreiben kurz die betroffenen Bereiche beziehungsweise Prozesse.

Wir prüfen die Unterlagen und grenzen den erforderlichen Bearbeitungsumfang ab. Auf dieser Grundlage erhalten Sie unser Angebot.

Unterlagen und Anlagenzustand

Im nächsten Schritt prüfen wir die technischen und betrieblichen Grundlagen im Detail.

Ob zusätzlich ein Termin vor Ort erforderlich ist, hängt von der Anlage und der verfügbaren Dokumentation ab. Bei komplexeren Anlagen kann eine Begehung notwendig sein, um die tatsächlichen Bedingungen belastbar bewerten zu können.

Explosionsschutz fachlich bewerten

Wir bearbeiten die explosionsschutzbezogene Gefährdungsbeurteilung, prüfen die vorhandenen Schutzmaßnahmen und erarbeiten die erforderlichen Festlegungen.

Anschließend erhalten Sie einen Entwurf des Explosionsschutzdokuments zur Abstimmung.

Dokumentation fertigstellen

Nach der Abstimmung erstellen wir die finale Fassung.

Besteht weiterer Handlungsbedarf, wird dieser im Projekt benannt. So ist erkennbar, welche Punkte bereits abschließend bewertet sind und wo noch Maßnahmen erforderlich sind.

Unternehmen, für die wir im Explosionsschutz tätig sind

Das Explosionsschutzdokument im Überblick

Was ein Explosionsschutzdokument ist, wann Sie eines brauchen und was drinstehen muss.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, die alle Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen in einem Betrieb zusammenfasst. Es bildet den Kern des betrieblichen Explosionsschutzes und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

Das Dokument basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und enthält:

  • Die Identifikation aller explosionsfähigen Stoffe im Betrieb
  • Die Bewertung von Explosionsrisiken
  • Die Einteilung der Betriebsbereiche in Ex-Zonen
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Anforderungen an Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Prüffristen und Verantwortlichkeiten

Das Explosionsschutzdokument unterscheidet sich vom Explosionsschutzkonzept: Während das Konzept die Gesamtheit aller Schutzmaßnahmen beschreibt, dokumentiert das Explosionsschutzdokument die Umsetzung dieser Maßnahmen im konkreten Betrieb.

Wann ist ein Explosionsschutzdokument Pflicht?

Die Pflicht zu der Erstellung ergibt sich aus dem § 6, Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zusammen mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) setzen sie die europäische ATEX-Richtlinie 1999/92/EG in deutsches Recht um.
Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn in Ihrem Betrieb gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können.

Und zwar bevor Sie mit den entsprechenden Tätigkeiten beginnen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten.
Explosionsfähige Atmosphäre kann entstehen durch:

  • Brennbare Gase (z.B. Erdgas, Propan, Wasserstoff)
  • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. Lösemittel, Kraftstoffe)
  • Brennbare Stäube (z.B. Holzstaub, Mehlstaub, Metallstaub)

Die entscheidende Frage lautet: Kann in Ihrem Betrieb das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre, nur mit passiven Schutzmaßnahmen wie technischer Dichtheit oder organisatorischen Maßnahmen, sicher ausgeschlossen werden? Falls nicht, brauchen Sie ein Explosionsschutzdokument.

Inhalt eines Explosionsschutzdokuments

Die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Information 213-106 legen fest, welche Inhalte ein vollständiges Explosionsschutzdokument enthalten muss.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament. Sie umfasst die Ermittlung aller Tätigkeiten und Betriebszustände, bei denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Dabei werden sowohl der Normalbetrieb als auch Störungen, An- und Abfahrvorgänge sowie Wartungsarbeiten betrachtet.

Bewertet werden:

  • Art und Eigenschaften der brennbaren Stoffe
  • Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre
  • Mögliche Zündquellen und deren Aktivierungswahrscheinlichkeit
  • Potenzielle Auswirkungen einer Explosion

Die Zoneneinteilung klassifiziert alle Betriebsbereiche nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre:


Für Gase, Dämpfe und Nebel:

Zone 0: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, langzeitig oder häufig vorhanden
Zone 1: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann im Normalbetrieb gelegentlich auftreten
Zone 2: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb normalerweise nicht auf; wenn doch, dann nur kurzzeitig

Für Stäube:

Zone 20: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, langzeitig oder häufig vorhanden
Zone 21: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann im Normalbetrieb gelegentlich auftreten
Zone 22: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre tritt im Normalbetrieb normalerweise nicht auf; wenn doch, dann nur kurzzeitig

Die Zoneneinteilung bestimmt, welche Arbeitsmittel und Geräte in den jeweiligen Bereichen eingesetzt werden dürfen. Geräte müssen der entsprechenden ATEX-Gerätekategorie entsprechen.

Das Explosionsschutzkonzept folgt einem dreistufigen Ansatz:

Primärer Explosionsschutz: Vermeidung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre. Maßnahmen sind unter anderem Substitution brennbarer Stoffe, geschlossene Systeme, ausreichende Lüftung oder Inertisierung.

Sekundärer Explosionsschutz: Verhinderung wirksamer Zündquellen. Dazu gehören die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, Erdung, Potenzialausgleich und organisatorische Maßnahmen wie Rauchverbote oder Heißarbeitserlaubnisse.

Tertiärer Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß. Konstruktive Maßnahmen wie Druckentlastung, Explosionsunterdrückung oder explosionstechnische Entkopplung kommen hier zum Einsatz.

Das Explosionsschutzdokument muss nachweisen, dass alle Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen für die jeweilige Zone geeignet sind. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme.

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt regelmäßige Prüfungen vor. Das Explosionsschutzdokument legt fest, welche Arbeitsmittel in welchen Intervallen von wem geprüft werden müssen. Prüfungen vor Erstinbetriebnahme und nach Änderungen sind obligatorisch.

Überblick / Grafik über die Prüffristen gem. §16 BetrSichV

Beschäftigte in explosionsgefährdeten Bereichen müssen unterwiesen werden. Das Dokument enthält Regelungen zu Unterweisungsinhalten, -intervallen und Dokumentation. Arbeitsfreigabeverfahren für gefährliche Tätigkeiten wie Schweißen oder Schneiden werden ebenfalls beschrieben.

Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?

Die Verantwortung für das Explosionsschutzdokument liegt beim Arbeitgeber. Die Gefahrstoffverordnung erlaubt jedoch die Delegation an fachkundige Personen. Ob interne oder externe Personen ist dabei irrelevant.

Anforderungen an die Fachkunde
Nach § 2 Abs. 16 GefStoffV setzt Fachkunde voraus:

  • Eine entsprechende Berufsausbildung
  • Berufserfahrung im relevanten Bereich
  • Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen

Für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments bedeutet das konkret: 

Die Person muss die physikalischen Grundlagen des Explosionsschutzes beherrschen, die relevanten Vorschriften kennen, Anlagen und Prozesse beurteilen können und den Stand der Technik im Brand- und Explosionsschutz verfolgen.

Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV fordert für Prüfungen an Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen eine befähigte Person gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1. Diese muss über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen, Berufserfahrung im Explosionsschutz nachweisen und sich regelmäßig fortbilden.

Viele Betriebe verfügen nicht über ausreichende interne Expertise. In diesem Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines spezialisierten Ingenieurbüros. Externe Fachleute bringen Erfahrung aus unterschiedlichen Branchen mit und kennen typische Problemstellungen und bewährte Lösungen.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Erstellung?

Für die erste Abstimmung helfen uns insbesondere: 

  • Verfahrensbeschreibungen und Fließbilder
  • Sicherheitsdatenblätter der relevanten Stoffe
  • Anlagenpläne und vorhandene Zonendarstellungen
  • bestehende Gefährdungsbeurteilungen
  • vorhandene Explosionsschutzdokumente
  • technische Unterlagen zu explosionsschutzrelevanten Arbeitsmitteln

Sind einzelne Unterlagen nicht vorhanden, klären wir im Projekt, welche Informationen anderweitig erhoben werden müssen.

BAHREX Consulting GmbH
Ihr Partner für Explosionsschutz

Die Bahrex Consulting GmbH ist ein Sachverständigenbüro für Explosionsschutz mit Sitz in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen. Unsere Geschäftsführer sind befähigte Personen nach TRBS 1203.
Das bedeutet: Sie erhalten von uns Beratung, Dokumentation sowie Prüfungen nach BetrSichV aus einer Hand.

Seit 2019 unterstützen wir Anlagenbetreiber und Hersteller bei allen Fragen des Explosionsschutzes.

Unser Ansatz

Wir beraten praxisnah und prüfen fair. Was wir empfehlen, muss funktionieren. In der Anlage und bei der Prüfung.

Häufige Fragen zum Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument hat kein festes Ablaufdatum. Es muss jedoch regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Bei Änderungen an Anlagen, Prozessen oder eingesetzten Stoffen ist eine Überarbeitung erforderlich. Auch wenn Prüfungen ergeben, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind, muss das Dokument angepasst werden.

Zwischen zwei und acht Wochen, abhängig von der Anlagengröße und der Verfügbarkeit von Unterlagen.

Hilfreich sind: Sicherheitsdatenblätter, Anlagenpläne, vorhandene Gefährdungsbeurteilungen. Falls etwas fehlt, klären wir das gemeinsam.

 

Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Der hängt von der Größe und Komplexität Ihrer Anlage ab. Entscheidend sind:

  • Anzahl der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Vielfalt der eingesetzten Stoffe
  • Vorhandene Dokumentation und Datenlage

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Aufwandsschätzung, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft kann bei Fehlen eines vorgeschriebenen Explosionsschutzdokuments Maßnahmen anordnen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und die Untersagung von Tätigkeiten. Nach einem Unfall kann das Fehlen der Dokumentation schwerwiegende haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Grundsätzlich ja, wenn Sie über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die DGUV Information 213-106 bietet eine Orientierungshilfe, und die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Leitfäden zur Verfügung. Bei komplexeren Betrieben oder wenn die interne Expertise fehlt, ist die Beauftragung eines Fachbüros der sichere Weg.

Ja. Unsere Ingenieure sind befähigte Personen nach BetrSichV und führen die geforderten Prüfungen, wie die Prüfung vor Inbetriebnahme oder auch wiederkehrende Prüfungen durch. 

Ja, wir schulen Ihre Mitarbeiter zu den Grundlagen des Explosionsschutzes und zum sicheren Arbeiten in Ex-Bereichen. Auch Unterweisungen nach § 14 GefStoffV gehören zu unserem Angebot.

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns.

Wie dürfen wir behilflich sein?

Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument, möchten ein Bestehendes aktualisieren oder haben Fragen zum Explosionsschutz in Ihrem Betrieb? Sprechen Sie uns an.